Verfassungsgericht: Bayerische Grenzpolizei in Teilen verfassungswidrig
Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen verfassungswidrig. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs verstoßen die Gesetze, die die Grundlage der Grenzpolizei sind, zum Teil gegen das Rechtsstaatsprinzip. Damit gaben die bayerischen Verfassungsrichter in Teilen einer Klage der Grünen statt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die bayerische Grenzpolizei wieder eingeführt. Diese Polizeieinheit konnte seitdem laut CSU mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden. Die Grünen bemängelten, dass Grenzschutz allein Aufgabe der Bundespolizei sei. (afp)
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