Verfassungsbruch in Thüringen: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird beendet

In Thüringen bahnt sich ein Verfassungsbruch an, um mit der gewählten AfD nicht zusammenarbeiten zu müssen. Eine gemeinsame parlamentarische Abstimmung soll so vermieden werden. Zurück bleibt die Frage, wer künftig die Arbeit des Verfassungsschutzes überwacht.
Landtagspräsidentin Birgit Pommer.
Die Präsidentin des alten Landtages, Birgit Pommer.Foto: Martin Schutt/dpa
Von 6. September 2024

Laut Medienberichten wurde die parlamentarische Kontrollkommission in Thüringen der letzten Legislaturperiode aufgelöst und festlegt, dass keine Neuwahl dieses Gremiums stattfinden soll. Somit wäre der Verfassungsschutz zukünftig ohne Kontrolle durch das Parlament. Das bedeute allerdings einen Verfassungsbruch.

Im Artikel 97 der Verfassung Thüringens heißt es: „Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten. Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dieser Behörde nicht zu. Ihre Tätigkeit wird durch eine parlamentarische Kontrollkommission überwacht.“

Auf den Seiten des Thüringer Landtages heißt es zu den Aufgaben dieses Kontrollgremiums, dass die Kommission vom Innenminister in der Regel monatlich „umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet“ werde.

Weiter heißt es, dass die Kommissionsmitglieder weitere Berichte verlangen, Auskunftspersonen anhören, sich einen umfassenden Eindruck vor Ort verschaffen und Sachverständige beauftragen können.

Zudem erstatte die Kommission dem Landtag alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.

Mitglieder verpassen Einzug in Landtag

Hintergrund ist, dass alle Mitglieder der Kontrollkommission den Wiedereinzug in den Landtag aufgrund ihrer Wahlergebnisse verpassten.

Eine Neuwahl von Kommissionsmitgliedern soll nicht stattfinden, da dafür aufgrund des jetzigen vorläufigen Wahlergebnisses die AfD eingebunden werden müsste. Denn für die Wahl der Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums wird eine zwei Drittelmehrheit im Landesparlament notwendig. Mehrere Fraktionen erklärten, dass sie eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen.

Die AfD erreichte laut vorläufigem Wahlergebnis 32 Sitze im Landesparlament, das insgesamt 88 Sitze bietet. Damit besitzt sie eine sogenannte Sperrminorität und kann Gesetzesänderungen, bestimmte Wahlen und ähnliches, die eine Zweidrittelmehrheit benötigen, blockieren.

Eigentlich sollen fünf Abgeordnete Teil der Kontrollkommission sein, doch bereits die letzte hatte nur vier Mitglieder, da man der AfD einen Platz verwehrte. Dabei bezog man sich darauf, dass die AfD damals als sogenanntes Beobachtungsobjekt beim Verfassungsschutz galt und daher von der Kontrolle des Nachrichtendienstes auszuschließen sei. Mittlerweile wird die AfD in Thüringen durch den dortigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Bisherige Kontrollkommission

Der Parlamentarischen Kontrollkommission gehörten bisher Dorothea Marx (SPD), Raymond Walk und Jörg Kellner (beide CDU) sowie Dirk Bergner (FDP) an.

Wäre die AfD zukünftig Teil des Kontrollgremiums für den Landesverfassungsschutz, wäre sie zuständig für die parlamentarische Kontrolle jener Sicherheitsbehörde, die sie als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat und die sie beobachtet.

Bereits im Vorfeld der Wahlen drohte der Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) der Thüringer Politik mit dem Ausschluss des Thüringer Verfassungsschutzes aus dem Verfassungsschutzverbund der Bundesländer, sollte auch die AfD der Kontrollkommission angehören. Somit würde die Landesbehörde nicht mehr durch die Bundesbehörde mit nachrichtlichen Informationen versorgt. Das wäre ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.



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