Verfassungsbeschwerde von entlassenem Betreuer nach Widerstand gegen Impfung erfolglos
Der Mann betreute nach Angaben des Karlsruher Gerichts vom Mittwoch eine 93-jährige demente Frau und zwei weitere Menschen, deren Impfungen er verhindern wollte. Das Betreuungsgericht entließ ihn schließlich als Betreuer der 93-Jährigen, das Beschwerdegericht bestätigte die Entscheidung. (Az. 1 BvR 1211/21)
In Karlsruhe rügte der Mann, dass sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt worden sei, weil die Gerichte seine Risiko-Nutzen-Abwägung einer Impfung für die Frau nicht angehört hätten. Er betrachtete die Impfung als „Russisch Roulette“. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Der Kläger sei vor seiner Entlassung durchaus gehört worden, hieß es. Das Grundgesetz verpflichte den Gesetzgeber dazu, ein System der Hilfe und des Schutzes für betreute Menschen vorzusehen, „welche die Erforderlichkeit einer medizinischen Behandlung zur Abwehr erheblicher Erkrankungen nicht erkennen oder nicht danach handeln können“.
Wenn eine ärztliche Maßnahme wie hier die Impfung angezeigt sei und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit bestehe, müsse das Betreuungsgericht die Nichteinwilligung des Betreuers genehmigen.
„Ansonsten ist der Betreuer in Erfüllung seiner besonderen Verantwortung für die betreute Person zur Einwilligung in die Maßnahme verpflichtet.“ Halte er sich nicht daran, könne das eine Entlassung rechtfertigen. (afp)
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