Verfassungsbeschwerde gegen NetzDG
Hedwig von Beverfoerde, Organisatorin und Sprecherin des Aktionsbündnis „Demo für Alle“, reichte im September 2018 zusammen mit zwei Mitbeschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein.
Aufgrund der Ernennung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter reichte sie einen Antrag zur Feststellung der Befangenheit (Befangenheitsantrag) gegen Harbarth ein, berichtet ihr Anwalt Dr. Uwe Lipinski in einer Pressemitteilung.
Harbarth hat das NetzDG maßgeblich mit formuliert
Der Grund für den Antrag ist: Harbarth war vor sechs Wochen noch als CDU-Abgeordneter im Bundestag tätig. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU und als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat er das von den Beschwerdeführern angefochtene NetzDG maßgeblich mit formuliert. Zudem hätte er das NetzDG auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch bis kurz vor seinem Amtsantritt als Bundesverfassungsrichter politisch vehement verteidigt, heißt es in der Mitteilung.
Vor diesem Hintergrund ist es aus objektiver Sicht nicht anzunehmen, dass Prof. Dr. Harbarth das von ihm als Politiker mit verfasste Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter verfassungsrechtlichen Aspekten völlig ergebnisoffen und neutral bewerten kann“, so Lipinski.
Mindestens fünf Richter müssen Verfassungsbeschwerde zustimmen
Zuständig für die Verfassungsbeschwerde zum NetzDG ist der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe – bestehend aus acht Richtern. Zur Annahme einer Verfassungsbeschwerde muss eine Mehrheit der Richter der Beschwerde zustimmen. D. h. mindestens fünf Richter müssen für die Annahme stimmen. Harbarth ist nun als Richter im 1. Senat tätig.
Zuvor wurde bereits ein Befangenheitsantrag gegen die Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer – ebenfalls im 1. Senat tätig – eingereicht. Hintergrund ist hier: Baer hat sich deutlich in der Öffentlichkeit z. B. als Schirmherrin und Rednerin des Christopher Street Day für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, für Feminismus, Gender Mainstreaming usw. ausgesprochen und das offen in Verbindung mit ihrer Funktion als Bundesverfassungsrichterin. Baer lebt in einer eingetragenen lesbischen Lebenspartnerschaft.
Das Aktionsbündnis „Demo für Alle“, deren Organisatorin und Sprecherin Bevervoerde eine der Beschwerdeführerinnen ist, setzt sich hingegen für die traditionelle Familie aus Mann und Frau und gegen das sogenannte Gender Mainstreaming ein, das ein 3. Geschlecht bewirbt. Gerade Beiträge auf Facebook, die die Beschwerdeführer der Klage verfassten und sich genau auf dieses Thema bezogen, wurden aufgrund des NetzDG zensiert und gelöscht.
Aus diesem Grund sehen die Beschwerdeführer bei Richterin Baer eine Befangenheit vorliegen.
Beschwerdeführer erhoffen sich eine Entscheidung zum Eilvertrag noch in diesem Monat
Die Beschwerdeführer hoffen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den nachträglich eingereichten Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat. Im Eilantrag fordern Beverfoerde und ihre Mitstreiter, dass das NetzDG vorläufig außer Verzug gesetzt wird, da ein Warten auf den Abschluss des Hauptverfahrens zu der Verfassungsbeschwerde sich zeitlich hinziehen kann. Die Beschwerdeführer halten dies für unzumutbar sowohl in Hinblick auf ihre Projekte als auch für alle anderen Nutzer des Internets.
Ausgangspunkt für die Klage war die massive Einschränkung der Meinungs- als auch Informationsfreiheit durch das NetzDG. Beverfoerde, als auch ihre beiden Mitbeschwerdeführer, wurden nach eigenen Aussagen bereits mehrfach Opfer des vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten NetzDG. (er)
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