Verfassunggericht: Polizeieinsatz in Linken-Bundestagsbüro wegen Kurden-Flagge unverhältnismäßig

Titelbild
Der Bundestagsabgeordnete Michel Brandt (Linke).Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times30. Juni 2020

Ein Polizeieinsatz in den Büros des Linken-Bundestagsabgeordneten Michel Brandt beim Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im September 2018 hat gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dass der Abgeordnete in seinen Rechten verletzt worden sei. Beamte der Bundestagspolizei waren in Brandts Büros ohne dessen Zustimmung eingedrungen, weil dort Ausdrucke kurdischer Flaggen an den Fenstern hingen.

An Brandts Bürofenstern hingen DIN A4 große Ausdrucke einer Kurdistan-Flagge sowie eines Wimpels der kurdischen Verteidigungseinheiten YPG.

Brandt war nicht im Büro, Polizisten gelangten mit einem Zentralschlüssel hinein und entfernten die Ausdrucke. Die Bundestagsverwaltung rechtfertigte das Eindringen auch damit, dass sich Erdogan-Anhänger durch die Plakate provozieren und zu Aktionen gegen den Bundestag hätten hinreißen lassen können.

Der Linken-Politiker erhob deshalb Organklage gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Das Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab Brandt nun Recht.

Das Handeln der Polizei stelle einen „Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus“ dar. Das Vorgehen sei nicht verhältnismäßig gewesen. „Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt“, erklärte das Verfassungsgericht.

Für den Bundestag gibt es eine eigene Polizei, die für Sicherheit und Ordnung in allen Gebäuden sowie auf den Grundstücken zuständig ist. Der Bundestagspräsident übt dabei die Polizeigewalt aus. Deshalb richtet sich die Klage Brandts gegen den derzeitigen Präsidenten Schäuble. (afp/nh)



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