Vereinfachung und Entlastung: Merz will einheitliche Unternehmenssteuer von 25 Prozent

CDU-Chef Merz will der Union den Anspruch auf Wirtschaftskompetenz zurückerobern. Dafür präsentierte er ein Konzept, das Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer zu einer einheitlichen Unternehmenssteuer von 25 Prozent vereint.
Friedrich Merz spricht auf dem CDU-Landesparteitag Sachsen-Anhalts.
Vorstoß für einheitliche Unternehmenssteuer: CDU-Chef Friedrich Merz.Foto: Ronny Hartmann/dpa
Von 16. Oktober 2023

Die Ampelkoalition hat in Bayern und Hessen schwere Wahlschlappen eingefahren, immer mehr Bürger zweifeln insbesondere ihre Wirtschaftskompetenz an. Die Union kann davon jedoch nur eingeschränkt profitieren. CDU-Chef Friedrich Merz will sich deshalb nun mit seinem ursprünglichen Schwerpunktthema in Szene setzen: der Wirtschaft.

Im „Handelsblatt“ sprach Merz deshalb zu Beginn des Monats ein Konzept an, das zu einer umfassenden Entbürokratisierung und Entlastung beitragen soll. Das bisherige zweigleisige System aus Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer soll für Unternehmer der Vergangenheit angehören. Stattdessen soll es eine einheitliche Unternehmenssteuer für alle geben – in Höhe von 25 Prozent.

Nur wenige Personengesellschaften bezahlen freiwillig Körperschaftssteuer

Bis dato gilt die Körperschaftssteuerpflicht für Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs. Personengesellschaften wie KGs oder OHGs sind einkommenssteuerpflichtig. Es gibt seit einigen Jahren ein Wahlrecht zugunsten der Personengesellschaften, ob sie Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer bezahlen wollen. Der bürokratische Aufwand ist jedoch so hoch, dass nur wenige von dieser Option Gebrauch machen. Dies beginnt bereits beim Umfang der Berichtspflichten.

Derzeit existieren in Deutschland etwa 790.000 Kapitalgesellschaften und rund 411.000 Personengesellschaften. Dazu kommen mehr als zwei Millionen Einzelunternehmer. Die Körperschaftssteuer beträgt 15 Prozent auf die Unternehmensgewinne. Zusammen mit der Gewerbesteuer der Kommunen ergibt sich im Schnitt eine Steuerbelastung von etwa 30 Prozent.
Die Einkommenssteuer richtet sich wiederum nach der jeweils erzielten Höhe des Einkommens. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, die höchste Belastung liegt bei 45 Prozent für sogenannte Superreiche.

Merz will kleinere Personengruppe von Spitzensteuersätzen betroffen sehen

Auch bei der Besteuerung von Privatpersonen fordert Merz Änderungen. Dabei will er nicht die Steuersätze als solche verändern, sondern die Zahl der Personen, die den Steuersatz von 42 Prozent bezahlen müssen. Dieser, so Merz, falle bereits für Personen an, die das Eineinhalbfache des Durchschnittseinkommens verdienten. Die „Süddeutsche“ zitiert Merz mit der Aussage:

Das trifft schon den Facharbeiter und die Facharbeiterin. Früher war es das Fünfzehnfache.“

Die Befürworter einer Reform, wie Merz sie vorschlägt, versprechen sich eine Steuervereinfachung, eine Entlastung der Wirtschaft – und dadurch mehr Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen. Gegner fürchten um „Steuergerechtigkeit“, Umverteilungseffekte und die Stabilität der öffentlichen Haushalte.

Senkung der Unternehmenssteuer würde sich perspektivisch selbst finanzieren

Merz selbst räumt ein, dass seine Idee vorerst zu einem jährlichen Verlust an Steuereinnahmen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro führen würde. Einen konkreten Vorschlag zur Gegenfinanzierung präsentiert er nicht.

Allerdings verweist Merz auf Erfahrungswerte, wonach eine Senkung von Unternehmenssteuern das Wirtschaftswachstum stimuliere. Auf diese Weise würden sie sich mittelfristig zumindest zum Teil selbst finanzieren. Der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, Rainer Kirchdörfer, erklärte gegenüber der „Süddeutschen“ dazu:

Die letzte Unternehmenssteuerreform von 2008 hat bewiesen, dass Steuersatzsenkungen eine neue Wachstumsdynamik entfalten.“

Überwiegend positive Resonanz auf Merz-Vorstoß bei Familienunternehmen

Familienunternehmen würden den Vorstoß von Merz begrüßen, da steuerliche Impulse dringend notwendig wären, „um den Verschlechterungen bei vielen Standortfaktoren entgegenzuwirken“. Die Präsidentin des Verbands der Familienunternehmen, Marie-Christine Ostermann, äußert sich ebenfalls zufrieden. Deutschland habe „unter den Industrieländern mit die höchsten Unternehmenssteuern“.

Allerdings, so mahnt Ostermann, müsse Merz präziser über die Details seines Konzepts werden. Zudem halte sie es für sinnvoll, die Gewerbesteuer durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer zu ersetzen. Dies wäre ein weiterer Schritt zur bürokratischen Entlastung. Im Gegenzug könne der Solidaritätszuschlag komplett wegfallen. De facto bezahlten diesen nur noch Unternehmen.

Gewinner der von Merz ins Spiel gebrachten Reform wären Unternehmer, die Steuern auf einfachere Weise erfassen, planen und erklären könnten. Auch Körperschaftssteuerpflichtige, die zuvor höhere Steuern bezahlt hätten, würden profitieren. Dies hätte auch mögliche positive Rückwirkungen auf Investoren und Aktionäre.

Für kleinere Unternehmen oder Soloselbstständige wären ohne Ausnahmetatbestände hingegen sogar Nachteile zu befürchten. Es könne dazu kommen, dass ihre Steuersätze durch die einheitliche Unternehmenssteuer sogar höher werden könnten. Auch könnten steuerliche Erleichterungen und Anreize aus dem alten System wegfallen.



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