Verbotsverfügung legt NPD-Hintergrund von „Compact“-Mitarbeitern offen

Die gegenüber dem „Compact“-Magazin ergangene Verbotsverfügung enthält die Klarnamen der ehemaligen Mitarbeiter des Magazins. Jetzt kam heraus, dass auch ehemalige NPD-Mitarbeiter bei dem Magazin arbeiteten. Zugleich beinhaltet das Dokument eine angebliche Äußerung eines Mitarbeiters, welcher sich gewalttätig gegen den Grünen-Politiker Robert Habeck richtete.
Titelbild
„Compact“-Stand auf AfD-Parteitag (Archiv).Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von 20. Juli 2024

Die Anwälte des „Compact“-Magazins haben vor zwei Tagen die Verbotsverfügung von Innenministerin Nancy Faeser an einen umfangreichen Presseverteiler geschickt. Einige Mitarbeiter, die unter Pseudonym für das Magazin geschrieben haben, sind dadurch mit Klarnamen bekannt geworden.

Die Sicherheitsbehörden beleuchten in ihrer Verbotsverfügung auch die Organisationsstruktur hinter dem Medium „Compact“. Das beinhaltet die Geschäftsanteile und die „Führungsebene“, die in den Handelsregisterunterlagen öffentlich einsehbar sind. Bekannt sind auch Informationen über den Chefredakteur Jürgen Elsässer, seine Ehefrau Stephanie und Paul Klemm, den Leiter von „CompactTV“, der früher zur „Identitären Bewegung“ gehörte.

Namentlich bislang unbekannt waren jedoch der Vertriebsleiter sowie zwei weitere Mitarbeiter, die über Kontovollmachten verfügten und bisher nicht öffentlich in Erscheinung traten.

Frühere NPD-Funktionäre arbeiteten für Elsässer

Offenbart wurde, dass einige Mitarbeiter der Redaktion unter Pseudonymen tätig waren, deren Verbindung zur umbenannten NPD, jetzt „Die Heimat“, verbarg. So soll der „Chef vom Dienst“ des Magazins bis 2014 als Pressesprecher der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen tätig gewesen sein. Auch bei ihm fand eine Hausdurchsuchung im Zuge der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt.

Darüber wurden zwei Mitarbeiter namentlich erkenntlich gemacht, die ehemalige NPD-Funktionäre sind. Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten und einen ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Berlin, wie Recherchen von „t-online“ ergaben.

„Habeck mal ein Auge ausschießen“

Von herausragender Brisanz scheint eine in der Verbotsverfügung auf Seite 63 aufgeführte Aussage zu sein. Hiernach soll ein Mitarbeiter gegenüber dem „Compact“-Chefredakteur Elsässer Fantasien über eine Tötungsabsicht geäußert haben:

„Ich hab schon überlegt, ich hab ja hier die Knarre, ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen.“

Zudem soll laut Verfügung eine Aussage getätigt worden sein, dass erst etwas Drastisches passieren müsse, da sonst wenig Chancen bestünden, die Menschen aufzurütteln.

Diese Äußerungen werden einem Kommunalpolitiker der AfD unterstellt. In welchem Rahmen diese Äußerung getätigt wurde, ist nicht weiter beschrieben, lediglich, dass der Verfassungsschutz darüber „Erkenntnis erlangte“. Wie der Geheimdienst diese Kenntnis erlangte, also ob es sich um ein tatsächlich abgehörtes Gespräch oder möglicherweise um eine Information durch „Hörensagen“ handelt, wird in der Verbotsverfügung nicht ausgeführt.

Da das „Compact“-Magazin vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, konnten geheimdienstliche Überwachungsmethoden jedoch schon seit Jahren eingesetzt werden.

Das Innenministerium nimmt diese Aussage als Beleg, dass die vorgeworfene „anhaltende Agitation gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, die „bestimmte Feindbilder personalisiert“, eine „Wirkung auf die Mitglieder“ der „Vereinigung“ zeige. Unklar ist, ob die Behörden diese Aussagen zum damaligen Zeitpunkt ernst genommen haben und ob Elsässers Mitarbeiter dazu vernommen wurde. 

Wir haben diesbezüglich eine Anfrage mit Bitte um Stellungnahme an das Anwaltsteam von Elsässer geschickt. Sobald eine Antwort erfolgt, wird diese an dieser Stelle ergänzt.

Strafanzeige gegen das Bundesinnenministerium

Das Team der Anwälte von Jürgen Elsässer bezeichnete in einer Pressemitteilung den Vorfall als „den schwersten Angriff auf die Pressefreiheit seit der ‚Spiegel‘-Affäre 1962“. Zudem haben Sie mit einer Pressemitteilung vom 19.07.2024 verkündet, Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Delikte gegen das Bundesinnenministerium und die zuständige Ministerin Nancy Faeser sowie deren Umfeld zu erstatten. Hintergrund sei die unerlaubte Weitergabe von Informationen an die Presse vor der Razzia, da diese bereits mit Beginn der Durchsuchung bei Elsässers Wohnung anwesend war.

Unter Juristen wird aktuell sehr kontrovers diskutiert, ob das Verbot von Faeser auch einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht standhalten wird. Am Mittwoch planen die Vertreter von „Compact“, einen Eilantrag gegen das Verbot zu stellen. 



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