Verbot von drei bienenschädlichen Insektengiften tritt in Kraft
In Deutschland tritt am Dienstag das Verbot von drei bienenschädlichen Insektengiften in Kraft.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte Ende August die Zulassungen für drei sogenannte Neonikotinoide zum 18. September widerrufen; ab 19. Dezember dürfen die Insektizide dann auch nicht mehr verkauft und angewendet werden. Nur Zuckerrübensaat darf noch bis Ende März 2019 damit behandelt werden.
Die EU hatte das Verbot der drei Mittel Ende April beschlossen. Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung. (afp)
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