Verbände unterstützen erleichterte Einbürgerung – FDP stellt Bedingungen
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Montag, 28. November, auf einer Veranstaltung in Berlin erneut für die geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts geworben. Diese sieht im Wesentlichen Erleichterungen bei der Einbürgerung vor, zum anderen sollen Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen.
Wie die „Welt“ berichtet, verspreche der Kanzler sich von der Neuregelung mehr Legitimität und Akzeptanz staatlicher Entscheidungen. Der Politik müsse daran gelegen sein, dass „Einwohnerschaft und Wahlvolk nicht auseinanderfallen“. Mittlerweile lebten und arbeiteten in Deutschland neun Millionen Bürgerinnen und Bürger, ohne deutsche Staatsbürger zu sein.
Migrationsbeauftragte spricht von „längst überfälliger Modernisierung“
Scholz unterstrich, er habe die Logik hinter dem Grundsatz, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, nie nachvollziehen können. Zugehörigkeit und Identität seien „kein Nullsummenspiel“. Zudem behielten bereits heute 60 Prozent der Eingebürgerten ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft.
In der Praxis werden Mehrfachstaatszugehörigkeiten vor allem bei Eingebürgerten aus anderen EU-Staaten toleriert. Demgegenüber bestehen deutsche Behörden bei Einbürgerungsbewerbern aus Drittstaaten eher auf einer Aufgabe der bisherigen Zugehörigkeit.
Auch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, sprach von einer „längst überfälligen Modernisierung“. Die Bundesregierung werde parallel zur Neuerung, die bis Ende des Jahres stehen soll, mit einer Kampagne flankieren. Diese solle sicherstellen, dass „alle Menschen die Voraussetzungen kennen und ihre Anträge optimal vorbereiten können“.
Legal in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige sollen künftig bereits nach fünf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen dürfen. In Ausnahmefällen, wenn „besondere Integrationsleistungen“ vorliegen, sollen drei Jahre reichen. Derzeit betragen die Mindestwartezeiten acht bzw. sechs Jahre.
Arbeitsagentur und Wirtschaft für erleichterte Einbürgerung
Unterstützung für das Vorhaben kommt auch aus Wirtschaftsverbänden, der Arbeitsagentur und dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, betonte, eine erleichterte Einbürgerung stärke die Integration in Deutschland lebender und arbeitender Ausländer sowie ihrer Kinder. Gegenüber der Funke Mediengruppe äußerte sie mit Blick auf das Vorhaben:
Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels ist das unbedingt zu begrüßen.“
Die Präsidentin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, äußerte, dass Deutschland „pro Jahr im Saldo 400.000 zusätzliche Arbeits- und Fachkräfte“ benötige. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ begründete sie dies mit den Folgen des demografischen Wandels. Das Land sei „so aufnahmefähig wie seit 30 Jahren nicht mehr und die Leute wollen arbeiten, egal aus welchem Land sie kommen“.
Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMV), Markus Jerger, sprach sich gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ ebenfalls für das Reformvorhaben aus. Der Abbau bürokratischer Hürden bei der Einbürgerung von Softwareingenieuren und Pflegekräften könne „langfristig zum wichtigen Standortvorteil werden“.
FDP fordert Ernennung eines „Abschiebebeauftragten“
Die Ampelparteien hatten sich im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Dabei blieben jedoch Details offen. Die FDP will diese Situation jetzt nutzen, um ihre Zustimmung zu dem Paket mit der Durchsetzung eigener Forderungen zu verknüpfen. Die „Bild“-Zeitung berichtet, die Liberalen wollen im Gegenzug einen „Abschiebebeauftragten“ ernennen. Mit Joachim Stamp gebe es dazu auch schon einen Besetzungsvorschlag.
Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai:
Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für eine Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts.“
Erst müsse es „Fortschritte bei der Rückführung und Bekämpfung der illegalen Migration“ geben. Die zuständigen Ressorts hätten bislang noch nicht einmal den in der Koalition vereinbarten Sonderbeauftragten ernannt. Unter anderem sei es das Auswärtige Amt, das einen Abschiebebeauftragten verhindere.
Union beharrt auf Zurücklegung bisheriger Staatszugehörigkeit
Auch Parteichef Christian Lindner zeigte sich gegenüber den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Gesetz derzeit vorbereiten lässt, skeptisch. Gegenüber „Bild“ äußerte Lindner, das Land brauche „ein echtes Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln für mehr Migration in den Arbeitsmarkt“. Es dürfe aber keine Anreize für Einwanderung „in die sozialen Sicherungssysteme“ geben.
Personen, die „sich nicht integrieren wollen“, sollten „das Land wieder verlassen müssen“, so Lindner weiter. Er forderte, die Regierung müsse „nun zügig einen Beauftragten für Migration ernennen“.
Ende Oktober befanden sich einem Sprecher des Bundesministeriums des Innern zufolge 308.960 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Bis zu diesem Zeitpunkt habe man 10.589 abgeschoben und 4.250 wieder zurückgeschoben. Der Großteil der Ausreisepflichtigen verfüge über eine Duldung.
Die Unionsparteien sprechen sich bis dato kategorisch gegen die erleichterte Einbürgerung aus. CDU-Generalsekretär Mario Czaja erklärt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft könne „nur das Ergebnis eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein“. Die Staatsangehörigkeit sei „das wichtigste Bindeglied zwischen den Bürgern und unserem Land“. Der innenpolitische Sprecher der Partei, Alexander Throm, wandte sich gegen die grundsätzliche Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit. Wer ein „Bekenntnis für Deutschland“ wolle, müsse einen Verzicht auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit erwarten können.
Einbürgerung vieler Syrer scheitert an Bezug von Grundsicherung
Unter bereits lange in Deutschland lebenden, Steuern zahlenden Ausländern scheint das Interesse am deutschen Pass zu sinken. Wie aus den Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamts hervorgeht, ist die Zahl der Einbürgerungen zuletzt deutlich zurückgegangen.
Hatten im Jahr 2000 noch 186.700 Personen einen Einbürgerungsantrag gestellt, waren dies 2020 nur noch 109.800 ausländische Staatsangehörige. Dieser Trend zeigte sich unter anderem unter den Türken, die zahlenmäßig die größte Einwanderercommunity in Deutschland darstellen. Unter ihnen sank die Zahl der Einbürgerungsbewerber in diesem Zeitraum von 82.900 auf 11.600.
Einen Anstieg der Einbürgerungsbewerber gab es zuletzt nur unter syrischen Staatsangehörigen. Dort stellten 2020 etwa 6.700 Personen einen Einbürgerungsantrag. Ein Jahr zuvor waren es 3.900. Es wird damit gerechnet, dass etwa jeder Fünfte der hier lebenden Syrer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will. Am Ende des Jahres 2021 hatten etwa 868.000 Menschen aus Syrien in Deutschland gelebt. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit würde für die Geflüchteten bedeuten, dass sie keine Rückführung in das kriegsgeschüttelte Herkunftsland befürchten müssten.
In vielen Fällen dürfte eine Einbürgerung in dieser Bevölkerungsgruppe allerdings noch daran scheitern, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt ist. Etwa zwei Drittel der seit 2015 aus Syrien in Deutschland zugewanderten Menschen beziehen derzeit noch Grundsicherung.
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