VdK: Renten- und Krankenkassenbeiträge auf alle Einkünfte erheben
Der Sozialverband VdK fordert, Sozialversicherungsbeiträge auf mehr Einkünfte als bisher zu erheben. „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug“, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele am Montag.
Die Grenze müsse weiter hoch gesetzt werden – „noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen“.
Gutverdiener werden stärker beteiligt
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für das kommende Jahr voraussichtlich deutlich steigen. Hintergrund ist die allgemeine Lohnentwicklung. Über den Grenzwerten liegende Gehaltsbestandteile bleiben beitragsfrei.
In der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 vermutlich auf 5.512 Euro monatliches Bruttogehalt, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.
Derzeit sind es 5.175 Euro. Die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt demnach von derzeit 7.550 Euro in West- und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf dann einheitlich 8.050 Euro.
VDK-Präsidentin Bentele lobte den Schritt grundsätzlich. „So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt“, erklärte sie.
„Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen“ und die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung anheben, forderte sie weiter.
VdK: Auch Einkommen aus Vermögen berücksichtigen
Noch besser fände es der Verband, wenn sämtliche Einkommensarten bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt würden.
„Für den VdK ist es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden“, erklärte Bentele. „Dies benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt Reiche und Superreiche.“
Diese Gruppe leiste „noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung“, urteilte Bentele.
„So lange Spitzeneinkommen sowie Einkommen aus Vermögen und Vermietung bei der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen werden, können wir nicht akzeptieren, wenn die durchschnittlichen Beitragssätze für alle erhöht werden.“ (afp/red)
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