US-Rüstungsfirma klagt gegen Drohnendeal der Bundeswehr mit Israel

Die US-Rüstungsfirma General Atomics will den Auftrag der Bundeswehr an seinen israelischen Konkurrenten IAI verhindern. Sie erwägen eine Klage bis vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Die Drohne Heron TP dient zur Aufklärung und kann mit Luft-Boden-Raketen ausgerüstet werdenFoto: JONATHAN NACKSTRAND/AFP/Getty Images
Epoch Times16. Juni 2017

Die geplante Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen steht einem Bericht zufolge wegen juristischer Probleme ernsthaft in Frage. Nach Informationen der „Bild“ geht die US-Rüstungsfirma General Atomics gerichtlich gegen die Vergabe des wichtigen Rüstungsvorhabens an den israelischen Konkurrenten IAI vor: General Atomics habe am Mittwochabend beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Anhörungsrüge zu einer abgewiesenen Wettbewerbsklage eingereicht.

General Atomics beklage die Intransparenz bei dem Auswahlverfahren und erwäge deswegen sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtete die Zeitung. Der Drohnen-Hersteller hatte bei der Vergabe des Auftrags Anfang 2016 das Nachsehen gegen IAI.

Ursprünglich sollte der Verteidigungsausschuss kommenden Mittwoch über das Drohnen-Geschäft abstimmen. Im Sommer sollte der Vertrag dann unterschrieben werden. Geplant war, fünf Kampfdrohnen vom Typ Heron TP anzumieten, um die Zeit zu überbrücken, bis ein europäisches Konkurrenzprodukt entwickelt ist.

Kritik am Auswahlverfahren äußerte auch die Opposition im Bundestag. „Das Verteidigungsministerium hat es versäumt, vergleichbare Angebot einzuholen“, sagte Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner zu „Bild“.

Das Verteidigungsministerium rechtfertigte dagegen seine Entscheidung. „Der eingeschlagene Weg – Heron TP zu leasen – ist der wirtschaftliche“, zitierte „Bild“ einen Sprecher. (afp)



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