US-Rüstungsfirma klagt gegen Drohnendeal der Bundeswehr mit Israel
Die geplante Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen steht einem Bericht zufolge wegen juristischer Probleme ernsthaft in Frage. Nach Informationen der „Bild“ geht die US-Rüstungsfirma General Atomics gerichtlich gegen die Vergabe des wichtigen Rüstungsvorhabens an den israelischen Konkurrenten IAI vor: General Atomics habe am Mittwochabend beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Anhörungsrüge zu einer abgewiesenen Wettbewerbsklage eingereicht.
General Atomics beklage die Intransparenz bei dem Auswahlverfahren und erwäge deswegen sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtete die Zeitung. Der Drohnen-Hersteller hatte bei der Vergabe des Auftrags Anfang 2016 das Nachsehen gegen IAI.
Ursprünglich sollte der Verteidigungsausschuss kommenden Mittwoch über das Drohnen-Geschäft abstimmen. Im Sommer sollte der Vertrag dann unterschrieben werden. Geplant war, fünf Kampfdrohnen vom Typ Heron TP anzumieten, um die Zeit zu überbrücken, bis ein europäisches Konkurrenzprodukt entwickelt ist.
Kritik am Auswahlverfahren äußerte auch die Opposition im Bundestag. „Das Verteidigungsministerium hat es versäumt, vergleichbare Angebot einzuholen“, sagte Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner zu „Bild“.
Das Verteidigungsministerium rechtfertigte dagegen seine Entscheidung. „Der eingeschlagene Weg – Heron TP zu leasen – ist der wirtschaftliche“, zitierte „Bild“ einen Sprecher. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion