Urteil: Polizei darf für Öffentlichkeitsarbeit keine Demonstranten fotografieren

Die Polizei darf für ihre Öffentlichkeitsarbeit keine Kundgebungsteilnehmer fotografieren. Bereits das Anfertigen entsprechender Aufnahmen sei rechtswidrig, befand das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Titelbild
Polizei bei Protesten in ChemnitzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Oktober 2018

Die Polizei darf einem Gerichtsurteil zufolge für ihre Öffentlichkeitsarbeit keine Kundgebungsteilnehmer fotografieren.

Bereits das Anfertigen entsprechender Aufnahmen sei rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag nach Angaben eines Sprechers. Das Gericht verwies demnach darauf, dass die Polizei grundsätzlich nur unter eng gefassten Voraussetzungen überhaupt auf Demonstrationen fotografieren dürfe – vor allem zum Zweck der Strafverfolgung.

Fotos von Demonstrationsteilnehmern für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei könnten dagegen den Anschein staatlicher Überwachung erwecken, befand das Verwaltungsgericht den Angaben zufolge. Auch könnten solche Bilder eine abschreckende Wirkung auf Teilnehmer von Kundgebungen haben, was dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit zuwider laufe.

Im vorliegenden Fall hatte die Polizei in Essen Fotos einer friedlichen Versammlung auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Die Essener Behörde argumentierte, die Veröffentlichung der Bilder im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit sei rechtmäßig. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion