Urteil in Ravensburg: „Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen“ – Mädchen (17) überlebt grausamen Ehrenmordversuch

"Scharia im Kinderzimmer", hieß es in den Schlagzeilen: Weil sie sich in einen anderen verliebt hatte, sollte sie sterben. Grausam richteten ihr Ehemann und ihr Bruder die damals 17-Jährige zu. Dabei drehten sie noch Videos ...
Epoch Times30. November 2018

Das libysche Mädchen Alaa W. (17) sollte am Abend des 27. Februar 2018 auf ihrem Bett im Kinderzimmer der Wohnung in Laupheim sterben. Blutüberströmt lag sie da, mit zahlreichen Schnitten und Stichen übersät. Gegen 21.28 Uhr verließen die Täter die Wohnung und flüchteten.

Der Vater des Mädchens setzte einen Notruf ab. Wie durch ein Wunder überlebte das Opfer und auch ihr noch ungeborene Kind.

Doch wie sich später herausstellte, war es der Vater selbst, der den Auftrag zu einem blutigen „Ehrenmord“ gab, schreibt die „Bild“.

Am Freitag, 30. November, wurden in Ravensburg die Urteile gesprochen.

Nach Scharia verheiratet, nach Scharia sterben

Die 17-Jährige hatte sich in einen anderen Mann verliebt, wollte ihren 35-jährigen syrischen Scharia-Ehemann Alla R. verlassen, war schwanger, im dritten Monat. Sie lebte noch in der elterlichen Wohnung mit ihrem Mann zusammen. Doch sobald sie 18 würde, wollte sie mit Jamal, ihrer neuen großen Liebe, zusammenziehen. Die Eltern des Mädchens, Vater Samih W. (64) und Mutter Khaoula W. (62), waren dagegen.

Gegenüber „Spiegel TV“ sagte der Vater zwei Wochen nach dem Angriff:

Wenn eine verheiratete Frau eine Beziehung führt und der islamische Richter sie zum Tode verurteilt, dann darf ich nicht Nein sagen.“

(Samih W., 64, Vater des Opfers)

Hatte der Vater vor dem Angriff mit einem solchen „Richter“ gesprochen? War das der Auslöser für die Entscheidung, dass das Mädchen sterben sollte?

Verhör und Vollstreckung

An jenem Dienstagabend Ende Februar 2018 sollte das Mädchen auf Bitte ihres Bruders ins Kinderzimmer kommen. Doch sie wollte nicht. Daraufhin brachte sie ihre eigene Mutter, Khaoula W. (62), hinein – zur Anklage, so „Bild“.

Ehemann Alla R. (35) und ihr Bruder Abd Alrahman W. (20), nach Angaben der „Stuttgarter Nachrichten“ ein islamistischer Gefährder, der zuletzt wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft war, warteten bereits mit Messern bewaffnet auf die 17-Jährige. Der Bruder befragte sie zu ihrer Beziehung zu Jamal, zeigte ihr Bilder, die sie per Handychat an den Geliebten verschickt hatte. Es waren Bilder dabei, auf denen die Jugendliche mit nackten Schultern und Top zu sehen war. Schlampe und Hure wurde sie von den beiden Männern genannt. Ehemann Alla drohte ihr mit dem Messer, schrie, dass er sie umbringen werde. Er dürfe das.

Immer wieder feuern die Eltern des Mädchens die beiden Männer an, sie zu töten.

Schließlich packt sie der 35-Jährige, versucht ihr die Kehle durchzuschneiden. Es misslingt, worauf er ihr die Mundwinkel mit dem Messer aufschlitzt.

Dann greift Bruder Abd an, sticht immer wieder mit einem Messer auf den Oberkörper und den Hals des Mädchens ein. Lungengewebe und Herz der 17-Jährigen werden verletzt. Sie verliert immer wieder das Bewusstsein.

Abd W. filmte sich bei seiner Tat. „Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen“, tönte er in einem der 13 Videos, drei davon schickte er an Jamal.

Sie wurden nach ihrer Flucht in einem Zug am Bahnhof in Schweinfurt, 250 Kilometer nördlich von Laupheim aufgegriffen.

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Mehrjährige Haftstrafen

Die beiden ausführenden Täter, Ehemann Alla R. und Bruder Abd W. wurden wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Ehemann muss für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter, der zur Tatzeit 20-jährige Bruder bekam nach Jugendstrafrecht siebeneinhalb Jahre in einer sozialtherapeutischen Einrichtung.

Auch die Eltern des Mädchens wurden verurteilt, wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Prozess kamen sie mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten davon. Ihnen konnte keine aktive Beihilfe nachgewiesen werden. (sm)



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