Urteil im Mordfall Kandel ist rechtskräftig

Im Fall des aufsehenerregenden Mordes an einer 15-Jährigen in Rheinland-Pfalz hat das Urteil gegen den Ex-Freund Bestand.
Titelbild
Gedenken an Mia am Tatort in Kandel.Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times20. Dezember 2018

Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf eine 15-Jährige im pfälzischen Kandel ist das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Ex-Freund rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Landau zog ihre Revision zurück, wie die Behörde im rheinland-pfälzischen Landau mitteilte.

Ein Sprecher des Landgerichts Landau bestätigte die Rechtskraft des Urteils. Das Gericht hatte den vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel seine Ex-Freundin Mia erstochen. Als Motiv hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. „Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können“, hieß es in der Mitteilung.

Abdul D. gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel daran auf. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt war, wahrscheinlich älter.

Das Landgericht hatte sich dafür entschieden – im Zweifel für den Angeklagten – den gesamten Prozess seit Mitte Juni nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen ausgeschlossen. Auch bei dem Urteil kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, hier liegt die Höchstgrenze bei zehn Jahren Haft. Die Verteidigung hatte den Richterspruch akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zehn Jahre Haft gefordert.

Bei einer Revision wird das Urteil auf mögliche Rechtsfehler geprüft. Eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet nicht statt. (dpa)



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