Urteil: Gelsenkirchen und Essen müssen Fahrverbote einführen – auch A 40 betroffen
Nun auch Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag angeordnet, dass beide Städte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen.
Gelten sollen die Einschränkungen ab 1. Juli kommenden Jahres, wie das Gericht mitteilte. In Essen ist demnach mit der durch das Stadtgebiet verlaufenden A40 erstmals auch eine Autobahn betroffen.
Geklagt hatte in Gelsenkirchen ebenso wie bereits in einer Reihe anderer Städte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie geht damit gegen die zu hohen Stickstoffdioxid-Werte in der Luft in deutschen Städten vor.
In Essen ist die derzeitige grüne Umweltzone von den Fahrverboten betroffen, in der nach Anordnung des Gerichts eine „blaue Umweltzone“ errichtet werden soll. In dieser Zone müsse ein Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 und ab September auch der Klasse Euro 5 eingeführt werden, führte das Gericht aus.
In Gelsenkirchen ist im Stadtgebiet die Kurt-Schumacher-Straße betroffen. Die DUH sprach vom „bisher stärksten Urteil für den Gesundheitsschutz“. (afp/so)
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