Urteil gegen Camper: Geldstrafen auf Bewährung nach Beleidigungen gegen Drosten

Vor dessen damals dreijährigem Sohn haben Camper in Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2022 den Virologen Christian Drosten beschimpft und beleidigt. Dafür verhängte das Amtsgericht Waren nun Geldstrafen – allerdings auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelbild
Virologen Christian Drosten.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Von 19. April 2024

Geldstrafen in Höhe von 1.200 beziehungsweise 375 Euro verhängte das Amtsgericht Waren am Donnerstag, 18. April, gegen ein Camper-Ehepaar. Dies berichtet der NDR. Sie wurden der Beleidigung, der Verleumdung und der Nötigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Juni 2022 dem Charité-Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz am Ellbogensee bei Wesenberg den Weg versperrt hatten.

Zudem hätten sie ihn vor den Augen seines damals dreijährigen Sohnes sowie weiterer Platzbesucher angepöbelt. Die Camper sollen Drosten unter anderem als „Verbrecher“ und „Massenmörder“ tituliert haben. Anlass dafür war seine wahrgenommene Rolle im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Für diese war er ab Dezember 2021 als Berater im Corona-Expertenrat tätig. Die 51-Jährige soll zudem unautorisiert Fotos des Virologen angefertigt und auf einem Telegram-Kanal des Querdenkermilieus veröffentlicht haben.

Verteidiger wollten Microsoft-Gründer über dessen Beziehung zu Drosten befragen

Die Geldstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Sollte sich das nach eigenen Angaben Bürgergeld beziehende Paar im Zeitraum von einem Jahr nichts weiter zuschulden kommen lassen, sind die Beträge nicht zu bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 49-jährigen Mann sechs Monate Haft zur Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und für die 51-jährige Ehefrau eine Geldstrafe von mehr als 1.300 Euro gefordert. Eine weitere Camperin war als weitere Beteiligte angeklagt – ihr Verfahren stellte das Gericht jedoch wegen Geringfügigkeit ein.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie sah alle Äußerungen, die das Paar gegen Drosten getätigt habe, als „durch die freie Meinungsäußerung gedeckt“. Während des Prozesses setzten sie in ihrer Strategie vor allem darauf, die Legitimität der Corona-Maßnahmen infrage zu stellen.

Wie der „Nordkurier“ schreibt, soll ein Verteidiger sogar beantragt haben, Microsoft-Gründer Bill Gates als Zeugen vorzuladen. Dies solle als Beweis für „Verquickung von Drosten, dessen Institut und der Stiftung von Bill Gates“ dienen.

Gericht: Corona für angeklagten Sachverhalt irrelevant

Das Gericht machte im Urteil jedoch deutlich, dass Corona und die damit zusammenhängenden Maßnahmen für den konkreten Fall nicht urteilsrelevant seien. Von Belang sei einzig der Umstand, dass Drosten ohne Not in einer privaten Lebenssituation behelligt worden sei:

„Wenn man im Urlaub auf einem Campingplatz ist, hat man Anspruch darauf, in Ruhe gelassen zu werden.“

Drosten hatte als Zeuge ausgesagt, dass die Beschimpfungen „mit einem großen Hass“ gegen seine Person einhergegangen sein sollen. Das Ehepaar erklärte, von dem Umstand aufgewühlt gewesen zu sein, dass sich „so einer auf einem Campingplatz blicken lässt – noch dazu auf unserem ‚Paradies‘“.

Die 51-jährige Angeklagte erklärte, sie habe Drosten lediglich auf die Auswirkungen seiner fachlichen Einschätzungen auf Kinder angesprochen. Als sie in einer offenen Kita mit 70 Kindern gearbeitet habe, hätte sie die Corona-Maßnahmen umsetzen und diese trennen müssen. Dies sei traumatisierend für viele gewesen.

Konfrontation mit Drosten kostete Angeklagte ihr „Paradies“

Kritiker nahmen Drosten in der Corona-Zeit vor allem eine Ende April 2020 veröffentlichte Studie übel, an der dieser mitgewirkt hatte. In der als Preprint veröffentlichten Arbeit wurde davon ausgegangen, dass Kinder in gleicher Weise das Coronavirus verbreiten könnten wie Erwachsene.

Diese Aussage hatte dazu geführt, dass mehrfach Schließungen von Kindergärten und Schulen verfügt oder bestehende verlängert wurden. Später stellte sich heraus, dass das von Kindern ausgehende Infektionsrisiko gering war und die Schulschließungen eine folgenschwere Überreaktion darstellten. Drosten selbst betonte, nicht in Entscheidungen wie jene über Ausgangssperren eingebunden gewesen zu sein. Die primäre Rolle bei der medizinischen Beratung der Bundesregierung in der Corona-Zeit habe das Robert Koch-Institut (RKI) innegehabt.

Einsicht zeigten die Angeklagten unterdessen nicht. Die 51-Jährige erklärte, sie halte Drosten auch heute noch für einen „Verbrecher“. Dennoch setzte der Richter die Strafe unter Hinweis auf die „sehr belastende Situation“ für das Paar zur Bewährung aus. Immerhin sei dieses auch seither in die Medienöffentlichkeit geraten.

Auch hätten die Angeklagten Hausverbot auf dem Campingplatz bekommen. Durch eine Entschuldigung bei Drosten hätten sie dieses abwenden können. Darauf wollten sie sich den Prozessberichten zufolge allerdings nicht einlassen.

 



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