
Urteil aus Hessen: BioNTech haftet nicht für Impfschäden – kein Schadensersatz
Das OLG Frankfurt entschied, dass BioNTech keinen Schadensersatz in einem Fall behaupteter Impfschäden nach der COVID-Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty zahlen muss. Die Klägerin könne keinen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den Gesundheitsschäden sowie kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachweisen.

Der Comirnaty-Impfstoff von BioNTech.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Gericht sieht keinen Kausalzusammenhang
Für die Beurteilung der Nutzen-Risiko-Abwägung ist es entscheidend, auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse abzustellen, wie das Gericht in seinem Schreiben erläutert. Die Klägerin könne kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis darlegen und auch keinen Kausalzusammenhang zwischen der COVID-Impfung und den geltend gemachten Gesundheitsschäden nachweisen.
Im Jahr 2021 wurde die Klägerin dreimal mit dem Comirnaty-Impfstoff geimpft. Seitdem leide sie unter verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden, darunter Herzmuskelschwäche, starke Konzentrationsstörungen, körperliche Leistungseinbußen, verminderte Belastbarkeit, schnellere Erschöpfung im Beruf und Alltag, Wortfindungs- und temporäre Bewusstseinsstörungen sowie chronische Erschöpfung. Vor den Impfungen sei sie gesund und leistungsfähig gewesen.
Gericht beruft sich auf „gebündelte Expertise“ von EMA und PEI
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage der Frau zuvor im Februar 2024 abgewiesen (Az. 2-12 O 264/22). In der aktuellen Berufungsverhandlung vor dem OLG wurde diese Abweisung bestätigt. Das OLG erklärte, dass die Klägerin keinen Schadensersatzanspruch nach dem AMG geltend machen könne.
Bereits die Zulassung des Impfstoffs, die ein arzneimittelrechtlich unbedenkliches Nutzen-Risiko-Verhältnis voraussetzt, spreche für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zum Zeitpunkt der Zulassung, so die Begründung des OLG.
Diese Einschätzung stimme mit der „gebündelten Expertise“ der European Medicines Agency (EMA) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) überein. Auch die Ständige Impfstoffkommission empfehle weiterhin den Impfstoff, so die Mitteilung.
Des Weiteren war der Vortrag der Klägerin aus Sicht des Gerichts nicht geeignet, die Zulassung des Comirnaty-Impfstoffs infrage zu stellen. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht darlegen konnte, dass bei der Zulassungsentscheidung bekannte Umstände nicht berücksichtigt wurden oder nach der Zulassung Nebenwirkungen aufgetreten sind, deren Kenntnis eine Zulassung unmöglich gemacht hätte.
Der Vorwurf der Klägerin, dass die Zulassungsbehörden mögliche Risiken bei der Zulassungsentscheidung nicht angemessen berücksichtigt hätten, wurde daher vom Gericht zurückgewiesen.
Auch der Vorwurf einer Abweichung zwischen dem zugelassenen und dem verabreichten Impfstoff wurde als unbegründet angesehen, da es an belastbaren Anhaltspunkten fehle. Darüber hinaus konnte die Klägerin keine besondere Gefährlichkeit des Comirnaty-Impfstoffs nachweisen.
Antrag auf Revision möglich
Ihr Hinweis auf das Vorhandensein von Spike-Proteinen in ihrem Körper war für das Gericht nicht ausreichend, um eine besondere Gefährlichkeit des Impfstoffs zu belegen, da diese auch durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht worden sein könnten.
Auch die Kritik an den Wirksamkeitsdaten und der Methodik zur Erhebung dieser Daten überzeugte das Gericht nicht. Es fehle an hinreichenden Anhaltspunkten, um diese Bedenken zu stützen.
Zudem konnte der Vortrag der Klägerin zum angeblich fehlenden Nutzen des Comirnaty-Impfstoffs das Gericht nicht überzeugen. Der Vortrag wurde als teilweise widersprüchlich und letztlich substanzlos eingestuft.
Die bloße Tatsache, dass die Übertragung von Viren nicht vollständig verhindert wird, entwertet nicht die Eigenschaft des Impfstoffs als Schutzimpfung. Die zahlreichen Literaturhinweise und zitierten Studien, die die Klägerin vorlegte, konnten die Vorwürfe nicht ausreichend stützen, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Daher sah das Gericht keine Fehler in den Fach- und Gebrauchsinformationen, die dem Impfstoff beigefügt wurden.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann durch eine Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung zur Revision beantragen.
206.797 Verdachtsmeldungen zu Comirnaty
Laut dem Robert Koch-Institut wurden in Deutschland von insgesamt 192 Millionen COVID-19-Impfungen etwa 75 Prozent des BioNTech-Impfstoffs Comirnaty verabreicht. Insgesamt sollen rund 65 Millionen Menschen in Deutschland gegen COVID-19 geimpft worden sein.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verzeichnete bis zum 31. März 2023 insgesamt 206.797 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach der COVID-19-Impfung mit Comirnaty. Darüber hinaus wurden 38.147 Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit dem Comirnaty-Impfstoff gemeldet.
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Ich finde das Urteil gut und konsequent.
Jeder Impfling hat vor der Impfung unterschrieben, dass er/sie/es/X als Versuchskaninchen für eine nur notfall-zugelassene Impfung zur Verfügung steht. Somit sollte auch die Allgemenheit keinen Schadensersatz schultern müssen. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Meine Meinung als Ungeimpfter, der lieber die Ausgrenzung und Anfeindungen ertragen hat, als sich mit dieser Plörre impfen zu lassen - und heute weiter kerngesund ist.
Gab es da etwas anderes zu erwarten?
Unsere Politiker sorgen sich doch so um ihre Bevölkerung - es gab doch vorab die Verträge, die Haftbarmachung ausschließen !
Die Urteile unserer Gerichte kann man wirklich nicht mehr ernst nehmen!
Was sollte die Klägerin denn noch alles beweisen? Aber ein Milliardenschweres Unternehmen hat natürlich so seine Möglichkeiten, die ein Normalo nicht hat - Geld im Überfluss!
Da bekanntlich keine Krähe der anderen das Auge aushackt, ........können Sie lange warten mit der Verwirklichung Ihrer berechtigten Kritik!
Aber der höchsten Gerichtsinstanz, das kommende "Gerechte Gericht Gottes des Allmächtigen" können sie alle nicht entkommen, wie raffiniert sie auch immer vorgehen! In Offenbarung 19 wird das Gericht an den Lebendigen und in Off. 20,11 ff das an den Toten ausführlich beschrieben. "Da wird sein das Heulen und Zähneknirschen!"
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Ich finde das Urteil gut und konsequent.
Jeder Impfling hat vor der Impfung unterschrieben, dass er/sie/es/X als Versuchskaninchen für eine nur notfall-zugelassene Impfung zur Verfügung steht. Somit sollte auch die Allgemenheit keinen Schadensersatz schultern müssen. Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Meine Meinung als Ungeimpfter, der lieber die Ausgrenzung und Anfeindungen ertragen hat, als sich mit dieser Plörre impfen zu lassen - und heute weiter kerngesund ist.
Gab es da etwas anderes zu erwarten?
Unsere Politiker sorgen sich doch so um ihre Bevölkerung - es gab doch vorab die Verträge, die Haftbarmachung ausschließen !
Die Urteile unserer Gerichte kann man wirklich nicht mehr ernst nehmen!
Was sollte die Klägerin denn noch alles beweisen? Aber ein Milliardenschweres Unternehmen hat natürlich so seine Möglichkeiten, die ein Normalo nicht hat - Geld im Überfluss!
Da bekanntlich keine Krähe der anderen das Auge aushackt, ........können Sie lange warten mit der Verwirklichung Ihrer berechtigten Kritik!
Aber der höchsten Gerichtsinstanz, das kommende "Gerechte Gericht Gottes des Allmächtigen" können sie alle nicht entkommen, wie raffiniert sie auch immer vorgehen! In Offenbarung 19 wird das Gericht an den Lebendigen und in Off. 20,11 ff das an den Toten ausführlich beschrieben. "Da wird sein das Heulen und Zähneknirschen!"