Urteil: AfD-Abgeordnete zu Recht aus baden-württembergischem Landtag ausgeschlossen

Epoch Times22. Juli 2019

Der Ausschluss der Abgeordneten Stefan Räpple (AfD) und Wolfgang Gedeon (fraktionsloses AfD-Mitglied) aus mehreren Sitzungen des baden-württembergischen Landtags ist rechtens gewesen.

Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Montag in Stuttgart. Nach Ansicht der Richter liegt es im Ermessen der Landtagspräsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen, um eine ordentliche Plenarsitzung zu ermöglichen.

Auch bei einem Ausschluss aus der Sitzung billigten die Verfassungsrichter dem Parlamentspräsidenten einen erheblichen Entscheidungsspielraum zu.

Ist einem Abgeordneten die rote Karte gezeigt worden, so hat er – im Interesse einer möglichst ungestörten Fortsetzung der Sitzung – zwingend das Spielfeld zu verlassen, heißt es im Urteil.

Mögliche Fehlentscheidung könnten von betroffenen Abgeordneten nachträglich angefochten werden.

Das Gericht entschied damit über eine Klage von Gedeon und Räpple, mit der sich die Abgeordneten gegen einen Parlamentsausschluss nach einer Landtagssitzung im Dezember vergangenen Jahres gewehrt hatten.

Stefan Räpple hatte nach dem Zwischenruf „So sind sie die roten Terroristen“ – bezogen auf einen Beschluss der der Jusos – einen Ordnungsruf erhalten und weigerte sich trotz anhaltenden Störens der Sitzung, den Saal zu verlassen.

Gedeon hatte Parlamentspräsidentin Muhterem Aras in einer Rede als „Oberlehrerin“ bezeichnet und in Anspielung auf ihre Herkunft gesagt, so könne sie ein „Parlament in Anatolien“ führen, das sei „Demokratie à la Türkei“.

Gedeon und Räpple verließen den Plenarsaal erst unter Begleitung der Polizei. Es war der erste Polizeieinsatz gegen Abgeordnete im Stuttgarter Landtag überhaupt. Aras schloss beide Abgeordnete von drei Sitzungstagen aus. (afp)



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