Unternehmen können Corona-Überbrückungshilfe III für Juli bis September beantragen
Unternehmen, die auch weiterhin von Corona-Einschränkungen stark betroffen sein werden, können ab sofort staatliche Hilfe für den Zeitraum von Juli bis September beantragen. Berechtigt sind Firmen, deren Umsatzeinbruch coronabedingt bei mindestens 30 Prozent liegt, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mitteilte. Den Antrag auf die „Überbrückungshilfe III Plus“ muss ein prüfender Dritter stellen, also etwa der Steuerberater.
Neu ist ein Zuschuss zu den Personalkosten, wenn Unternehmen im Zuge einer Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, die sogenannte Restart-Prämie.
Von der Pleite bedrohte Unternehmen erhalten zudem Gerichtskosten von 20.000 Euro pro Monat, wenn sie versuchen, „durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden“, wie das Ministerium mitteilte. Auch bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten oder Digitalisierung würden weiterhin gefördert.
Die Überbrückungshilfe III wurde laut Ministerium bereits von mehr als 326.000 Unternehmen in Anspruch genommen; die Neustarthilfe für Soloselbstständige von 220.000 Betroffenen.
Seit Beginn der Corona-Krise bis Mitte Juli 2021 wurden laut Ministerium insgesamt 112,4 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt. Hinzu komme Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 37 Milliarden Euro. (afp)
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