Unionsfraktion will Neustart beim Heizungsgesetz
Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament heute Vormittag befassen sollte. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel-Koalition, das sogenannte Heizungsgesetz heute im Bundestag zu beschließen, im Eilverfahren gestoppt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern müssen bis Anfang September auf Klarheit warten. Die Koalitionsfraktionen betonten, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben. SPD-Chef Lars Klingbeil sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt planen.“ Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
„Wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gestern Abend in der ZDF-Sendung „Lanz“. Entscheidend sei, dass keine Fraktion, auch die FDP nicht, von dem Gesetz abgerückt sei.
Unmut über Zeitplan
Der Stopp durch das Gericht löste auch eine Debatte darüber aus, dass Bundestagsabgeordnete mehr Zeit bei zum Teil komplexen Gesetzesverfahren bekommen sollen. Ein CDU-Abgeordneter hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.
Die Unionsfraktion dringt nun unter anderem auf „seriöse Verfahren“ in angemessenen Zeiträumen. In dem Antrag wird zudem gefordert, „ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu harmonisieren und zugleich Klarheit über die Förderung der privaten Haushalte bei der Umstellung auf ökologisches Heizen zu schaffen“.
Um das umstrittene Heizungsgesetz hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel Mitte Juni weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten dann dem Bundestag am Freitag vergangener Woche Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Es folgte eine erneute Expertenanhörung an diesem Montag. Heute sollte das Heizungsgesetz dann im Bundestag beschlossen werden. Die Opposition hatte den engen Zeitplan heftig kritisiert. (dpa/dl)
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