Unionsfraktion hält EU-Asylplan nicht für zustimmungsfähig – Durchbruch bei Kernfragen fehlt
Die Unionsfraktion im Bundestag hält den Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Asylsystem in seiner aktuellen Form nicht für zustimmungsfähig. „Der Kommissionsvorschlag ist noch nicht der Durchbruch, der uns in der europäischen Asylpolitik wirklich vorwärts bringt“, sagte Thorsten Frei (CDU), der für Migration zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, der „Welt“ (Mittwochausgabe). Für die Unionsfraktion sei am Ende „immer nur etwas zustimmungsfähig, was den Status Quo verbessert und bis dahin ist es noch ein gutes Stück Arbeit“.
Frei kritisierte, dass „aus deutscher Perspektive sehr zentrale Elemente nicht enthalten“ seien. Nachbesserungsbedarf bestehe vor allem im Hinblick auf die beiden Kernfragen: „Wie können wir die Nicht-Schutzberechtigten direkt aus ihrem Ersteinreisestaat zurückführen, und wie verhindern wir die unerlaubte Migration innerhalb der EU nach Deutschland.
Frei: Keine überzeugende Antwort auf Sekundärmigration
Ich kann in dem Vorschlag der EU-Kommission bislang keine umfassend überzeugende Antwort auf die Herausforderungen der Sekundärmigration erkennen.“ Notwendig sei eine „ewige Zuständigkeit der Staaten“ für die ihnen zugewiesenen Asylbewerber. Wer dann unerlaubt weiterwandern würde, bekäme „weder das Recht auf ein weiteres Verfahren noch auf Sozialleistungen in seinem Zielstaat“.
Laut dem aktuellen Vorschlag der Kommission werde zwar nachdrücklich betont, dass die Weiterreise illegal sei, aber die Anreize für eine unerlaubte Weiterwanderung blieben bestehen. „Denn der Zielstaat soll letztlich doch Sozialleistungen gewähren und wird nach Ablauf einer bestimmten Frist für das Asylverfahren zuständig“, sagte Frei.
Deutschland hat 41 Prozent aller EU-Asylbewerber aufgenommen
Bezüglich der fehlenden Maßnahmen gegen die unerlaubte Weiterwanderung im Kommissionsvorschlag sagte Frei: „Die spezifischen Interessen Deutschlands, das in den vergangenen Jahren 41 Prozent sämtlicher Asylbewerber in der EU aufgenommen hat, sind noch nicht hinreichend berücksichtigt.“ (dts)
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