Union will Zuwanderung vom Westbalkan drosseln: Jährliche Obergrenze von 15.000 Menschen gefordert
Die beteiligten Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion einigten sich demnach zwar darauf, die Regelung für weitere zwei Jahre zu verlängern, doch weniger ungelernte Zuwanderer als bisher sollen sie nutzen dürfen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Die Sonderregel sollte zum Ende dieses Jahres auslaufen.
Der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Mathias Middelberg, sagte der Zeitung: „Wir befinden uns in einem massiven wirtschaftlichen Abschwung und haben jetzt schon 600.000 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr. Die Westbalkan-Regelung in einer solchen Situation einfach unverändert weiterlaufen zu lassen, ist keine Option. Deswegen setzen wir uns für eine klare Einschränkung der Regelung ein: Zwei statt der bisherigen fünf Jahre Laufzeit und ein jährliches Kontingent von maximal 15.000 Personen.“
Keine weiteren Anreize zur Arbeitsmigration schaffen
Der CDU-Politiker fordert: „Statt weiterhin Anreize für eine Arbeitsmigration aus dem Westbalkan zu setzen, sollten wir uns darauf konzentrieren die Flüchtlinge, die hier eine Bleibeperspektive haben, schnell in Beschäftigung zu bringen.“ Das SPD-geführte Arbeitsministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit, „derzeit mit den zu beteiligenden Ressorts über die Modalitäten einer Verlängerung der Regelung“ zu verhandeln.
Auch ohne Deckelung ermögliche sie „eine bedarfsgerechte Steuerung der Zuwanderung“, weil die BA im Rahmen der Vorrangprüfung einer Beschäftigung nur zustimme, „wenn es keine bevorrechtigten inländischen oder aus der EU stammenden Arbeitsuchenden gibt“.
Die Westbalkan-Regelung war vor fast fünf Jahren eingeführt worden, nachdem die Union Albanien und fünf weitere Länder der Region als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen wollte, um die Massenzuwanderung über das Asylsystem zu reduzieren.
Im Gegenzug setzte die SPD diese Sonderregelung durch, mit der auch ungelernte Arbeitskräfte aus diesen Staaten legal zuwandern dürfen, falls sie die Arbeitsplatzzusage eines deutschen Unternehmens nachweisen können.
Arbeitslosenzahlen steigen
27.000 Arbeitskräfte kamen im Jahr 2019 über diese Sonderregelung ins Land.
In der Coronakrise ist seit März die Zahl der arbeitslosen Ausländer um 24 Prozent auf 840.000 besonders stark gestiegen. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über welche die Sonntagszeitung berichtet.
Für Flüchtlinge erhebt die BA keine genauen Angaben. Sie weist als Näherungswert „Arbeitslose aus acht wichtigen Asylherkunftsländer“ (Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea, Nigeria, Somalia und Pakistan) aus.
Hier legte die Arbeitslosenzahl seit März zum 23 Prozent auf 272.000 zu.
Die Zahl der Arbeitslosen deutscher Staatsangehörigkeit stieg um 19 Prozent (auf 1.964.000). Diese Angaben beziehen sich auf den Mai und umfassen nur jene Personen, die sich arbeitslos gemeldet haben. Die etwa sieben Millionen Kurzarbeiter sind nicht enthalten.
63 Prozent der erwerbsfähigen Deutschen und 46 Prozent der Ausländer arbeiten
Die Coronakrise wird die Diskrepanz auf dem Arbeitsmarkt zwischen Deutschen und Ausländern voraussichtlich vergrößern. Zum letzten verfügbaren Stand im März gingen 63 Prozent aller erwerbsfähigen Deutschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, bei den Nichtdeutschen waren es nur 46 Prozent.
Hierunter schneiden EU-Ausländer deutlich besser ab (53 Prozent) als die Erwerbsfähigen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern (30 Prozent). Neben den Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten führt die Bundesagentur als dritten zentralen Indikator für die Integration in den Arbeitsmarkt die SGB-II-Hilfsquote an.
Im Februar bezogen sechs Prozent der Deutschen SGB-II-Leistungen, bei den Personen ohne deutschen Pass waren es 19 Prozent.
Unter den Menschen aus den acht Asylherkunftsländern bezogen sogar mehr als die Hälfte diese Hilfsleistung (58 Prozent). Am höchsten ist hier die Quote bei Syrern (74 Prozent).
Menschen von dort sind fast alle als Flüchtlinge anerkannt und kommen damit überhaupt erst für diese Unterstützung infrage. Im Gegensatz zu ihnen bekommen Asylbewerber während ihres Verfahrens oder bei Duldung nach einer Ablehnung lediglich Asylleistungen. (dts)
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