Union will Wahlrechtsreform wieder abschaffen

CDU/CSU stellen vor den nächsten Koalitionen eine unverhandelbare Bedingung: Die Wahlrechtsreform soll wieder abschafft werden. Es könne nicht sein, dass eine demokratisch gewählte Person am Ende nicht in den Bundestag kommt.
Mit der Wahl wird die Zusammensetzung des Bundestags bestimmt. (Archivbild)
Die Zweitstimmendeckung in neuen Wahlrecht ist umstritten. Danach können Parteien lediglich so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times11. Dezember 2024

Bei einem Wahlsieg will die Union die von der Ampelkoalition eingeführte Wahlrechtsreform wieder rückgängig machen. „Wir werden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht steht, dass die Wahlrechtsreform wieder abgeschafft wird“, sagte Unionsfraktionsvize Johann Wadephul der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Das sei „eine conditio sine qua non“, also eine unverhandelbare Bedingung. Das werde auch so im Wahlprogramm der Union stehen.

Wenn Direktkandidaten nicht ins Parlament einziehen könnten

Die wichtigste Neuerung durch die Wahlrechtsreform von 2023 ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Demnach können Parteien lediglich so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht.

Für Parteien, die besonders viele Direktmandate gewinnen, kann das bedeuten, dass nicht jeder Wahlkreissieger auch wirklich in den Bundestag kommt. Ziel der Änderung ist es, den derzeit 733 Abgeordnete umfassenden Bundestag künftig auf 630 Sitze zu begrenzen.

„Wenn eine im Wahlkreis demokratisch gewählte Person am Ende nicht in den Bundestag kommt, werden sich viele Wähler und Wahlkämpfer geleimt fühlen“, sagte Wadephul. Stattdessen schlägt er weniger und dafür größere Wahlkreise vor, um die Zahl der Abgeordneten zu senken. (afp/red)



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