Union will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger – Wie reagieren die Parteien?
Die Unionsfraktion im Bundestag empfiehlt Pläne der Stadt Schwerin für eine Arbeitspflicht von Bürgergeldempfängern zur bundesweiten Nachahmung.
„Wer arbeiten kann und das gleichwohl nicht tut, kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für ihn aufkommt“, sagte der Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mit Blick auf den Schweriner Beschluss.
Es gebe kein „Staatsgeld“, sondern nur das Geld der Steuerzahler, so Frei.
Wer Leistungen von der Gemeinschaft erhält, kann auch eine Leistung für die Gemeinschaft erbringen.“
Im Schweriner Stadtrat hatten CDU und AfD vor Jahreswechsel durchgesetzt, eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger und Asylbewerber einzuführen.
Demnach sollen auch für Arbeitslose in Grundsicherung Stellen in der Kommune oder Vereinen geschaffen und mit 1 bis 2 Euro vergütet werden. Wer sich weigert, riskiert Leistungskürzungen. Der Beschluss erlangte am Wochenende bundesweite Aufmerksamkeit.
SPD lehnt das Vorhaben ab
Die SPD-Fraktion im Bundestag lehnt den Vorstoß der CDU ab. Das zeige, „dass die Union keine echten Lösungen anzubieten hat“, so der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rosemann.
Eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger ist der Griff in die arbeitsmarktpolitische Mottenkiste.“
In Zeiten von „Arbeitskräftemangel und gleichzeitig steigender Beschäftigung“ sehe er grundlegend zwei Probleme. „Die mangelnde Passgenauigkeit von Stellen und Bewerbern sowie größere Vermittlungshemmnisse bei vielen Bürgergeldempfängern. Deshalb muss man auch genau da ansetzen – durch mehr Qualifizierung, ausreichende Kinderbetreuung, Unterstützung bei der Bewältigung gesundheitlicher Probleme.“
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich in der „Bild“ für eine solche Arbeitspflicht stark gemacht, wie sie in Schwerin künftig in Kraft treten soll.
Vorsitzende der Mittelstandsunion begrüßt den Vorstoß
Gitta Connemann, CDU-Bundestagsabgeordnete sowie Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), begrüßte den Vorstoß Linnemanns als „konsequent und gerecht“. Denn er schütze am Ende die Akzeptanz und Finanzierbarkeit des Sozialstaates. Connemann sagte weiter:
Wer arbeiten kann, muss dies auch tun. Wer ein Arbeitsangebot nicht annimmt, obwohl er es könnte, hat keinen Anspruch auf Solidarität. Alles andere ist ungerecht.“
Eine „konsequente Sanktionierung bis auf null“ schütze am Ende auch die wirklich hilfebedürftigen Bürgergeldempfänger: „Diese leiden pauschal unter dem schlechten Ruf, weil andere, die das System ausnutzen, bislang ungestraft bleiben.“
FDP-Fraktion: „Wer arbeiten kann, aber es nicht tut, sollte keinen Anspruch haben“
Ebenfalls offen für eine Verpflichtung von Stütze-Empfängern zur Arbeit zeigt sich Jens Teutrine, Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion. „Sozial ist es, Bedürftige zu unterstützen, aber nicht jene, die Bedürftigkeit vortäuschen. Wer arbeiten kann, aber grundlos nicht arbeitet, sollte keinen Anspruch auf die umfassenden Leistungen des Sozialstaates haben“, sagte Teutrine.
„Wer arbeiten kann, aber Jobangebote und Qualifizierungen ablehnt, soll einer Arbeitsgelegenheit nachgehen müssen. Andernfalls müssen Sozialleistungen gestrichen werden. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Steuerzahlern.“
AfD: Alternative „aktivierende Grundsicherung“„“
Aus Sicht von René Springer, Sprecher für Arbeit und Soziales der AfD im Bundestag, zeigt Linnemanns Forderung ein „riesiges Glaubwürdigkeitsproblem“ von CDU und CSU. „Als AfD haben wir schon lange vor der Union eine ‚aktivierende Grundsicherung‘ als Alternative zum Bürgergeld gefordert.“ Und weiter:
Wir beabsichtigen, eine Bürgerarbeit in gemeinnützigen Bereichen von 15 Wochenstunden für alle Erwerbsfähigen einzuführen, die länger als sechs Monate Bürgergeld beziehen.“
„Dies aktiviert diejenigen, die sich im System eingerichtet haben, und erschwert außerdem den Zugang zur Schwarzarbeit, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut.“
Wer sich dieser „Bürgerarbeit“ verweigere, solle nur noch Sachleistungen erhalten. „Die letzte Option ist die komplette Streichung aller Leistungen.
Die Botschaft muss klar sein: Für Arbeitsverweigerer darf es kein bedingungsloses Grundeinkommen geben“, sagte Springer. „Entsprechende Forderungen sind von der CDU im Bundestag jedoch immer abgelehnt worden.“
Linke: „Das erinnert an dunkle Zeiten“
Der Vorsitzende der Linken-Gruppe im Bundestag, Sören Pellmann, sagte: „Nach der Wehrpflicht fordert die CDU nun eine Arbeitspflicht. Das erinnert an dunkle Zeiten.“
Ein genereller Zwang zur Arbeit ist zudem grundgesetzwidrig und diese sozialdemagogische Forderung besonders zynisch angesichts steigender Arbeitslosenzahlen.“
Die Linke hingegen setze sich für „eine planvolle Wirtschaftspolitik, insbesondere für massive Investitionen in den Wiederaufbau der maroden Infrastruktur, ein, was wiederum für reguläre Arbeitsplätze sorgen würde, und ist weiterhin für eine sanktionsfreie armutsfeste Mindestsicherung“.
(dts/red)
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