Union: Wer keine Flüchtlinge zurücknimmt, soll weniger Geld erhalten

Anschläge durch ausreisepflichtige illegale Einwanderer, die nach Dublin-Verfahren abgeschoben hätten können, erhitzten die Migrationsdebatte in Deutschland. Die Union will daher nun mehr Druck auf andere EU-Staaten ausüben.
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Andrea Lindholz, CSU, Innenpolitische Sprecherin der Union.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 27. Februar 2025

Die Union will den Druck auf EU-Staaten erhöhen, wieder mehr Flüchtlinge und Migranten über das Dublin-System aus Deutschland zurückzunehmen. „Es muss sich jetzt grundlegend etwas ändern“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, der „Bild“ (Mittwochsausgabe.)

Bulgarien, das beispielsweise nur zehn Personen pro Woche über das Dublin-System zurücknehme, müsse „eher zehn Flüge pro Woche“ zurücknehmen. „Natürlich wollen wir eine gemeinsame Lösung. Aber solange so viele EU-Staaten die europäischen Asylregeln nicht befolgen, bleibt uns in der aktuellen Situation nichts anderes übrig, als selbst zu handeln.“

Ein 28-jähriger afghanischer Tatverdächtiger, der ausreisepflichtig war und über Bulgarien in die EU illegal einreiste, tötete am 22. Januar im Schöntal-Park in Aschaffenburg, Bayern ein zweijähriges Kind mit marokkanischen Wurzeln und einen 41-jährigen Passanten, der helfen wollte. Drei weitere Menschen, darunter ein zweijähriges syrisches Mädchen und ein 76-jähriger Passant, wurden teils schwer verletzt.

Die Abschiebung nach Bulgarien scheiterte laut der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), weil die entsprechende Frist dafür von den bayerischen Behörden nicht eingehalten wurde. Und obwohl er freiwillig ausreisen wollte, reiste er nicht aus.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wurden die Behörden des Freistaats jedoch erst wenige Tage vor Ablauf der Frist informiert, sodass eine rechtzeitige Ausweisung nicht mehr möglich war.

Kürzung von EU-Mitteln

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) plädiert für Kürzungen von EU-Mitteln für Staaten, die sich der Rücknahme verweigern. Wer Rückführungen faktisch verhindere, untergrabe die Zusammenarbeit in der EU, so Wüst.

„Wer die Regeln unterläuft, darf nicht mehr finanziell von seiner Mitgliedschaft in der EU profitieren. Wir brauchen klare Regeln für Zusammenarbeit und Zusammenhalt in der Europäischen Union.“

Markus Ferber, CSU-Abgeordneter im EU-Parlament, sagte der Zeitung: „Die Kommission und an der Spitze Frau von der Leyen haben dafür zu sorgen, dass Bulgarien sich an die Dublin-Regeln hält. Hier gilt es, alle Instrumente zu nutzen, um dies durchzusetzen.“

Dass sich dadurch die Probleme möglicherweise nur verlagern und die illegale Migration ein komplexeres Bild zeigt, wurde kürzlich durch den Anschlag eines algerischen Islamisten in Frankreich deutlich.

So erklärte der französische Premierminister François Bayrou zwei Tage nach dem Anschlag im französischen Mülhausen, dass Algerien die Verantwortung dafür trage. Er bezeichnete es als „inakzeptabel“, dass sich das nordafrikanische Land weigere, den Attentäter in Frankreich festnehmen und anschließend nach Algerien überführen zu lassen.

Bayrou betonte, dass er „Entschlossenheit“ zeigen wolle und die französische Regierung noch in dieser Woche Vergeltungsmaßnahmen gegen Algerien einleiten könnte, insbesondere im Bereich der Visa-Vergabe.

Zwischen Frankreich und Algerien wurde 2007 ein Abkommen geschlossen, das algerischen Würdenträgern erlaubt, ohne Visum nach Frankreich zu reisen.

Der französische Innenminister Bruno Retailleau erklärte am Samstag im Fernsehen, es sei „an der Zeit, ein Gleichgewicht der Kräfte herzustellen“, denn „wir waren nett genug zu Algerien“.

Bayrou: Algerien verweigerte Überführung vom „Mörder von Mülhausen“

Am Montag erklärte Bayrou, es sei „inakzeptabel“, dass Algerien sich „zehnmal“ geweigert habe, den „Mörder von Mülhausen“ zurückzunehmen, bevor dieser einen tödlichen Messerangriff verübte – obwohl er bereits zur Ausreise aus Frankreich verpflichtet war, berichtete die französische Epoch Times.

„Der Mörder von Mülhausen wurde zehnmal den algerischen Behörden vorgeführt, damit sein Herkunftsland ihn zurücknimmt und wir ihn abschieben können. Zehnmal lautete die Antwort Nein. Ist das akzeptabel? Für mich ist völlig klar, dass es inakzeptabel ist“, sagte der Premierminister demnach.

Der islamistische Angreifer, der in Mülhausen eine Person tötete und fünf weitere verletzte, war laut Medienberichten der Polizei und Justiz bereits bekannt. Der 37-jährige Algerier, der nach Angaben des französischen Innenministers 2014 „illegal nach Frankreich kam“, hatte erst kürzlich eine Haftstrafe wegen Verherrlichung des Terrorismus verbüßt.

Im Parlament und der Regierung gibt es nun Diskussionen darüber, wie Algerien unter Druck gesetzt werden kann. Insbesondere geht es darum, dass Algerien illegal eingereiste Staatsbürger, die straffällig geworden sind oder als Gefährder gelten, wieder zurücknimmt. Andernfalls könnten einflussreiche Algerier keine Visa mehr für Frankreich erhalten.

Als weitere mögliche „Hebel“ nannte der Vizepräsident der rechtsnationalen Partei Rassemblement National (RN), Sébastien Chenu, den „Transfer von Geldern“, die „Behandlung algerischer Führer in unserem Land“ sowie die vom algerischen Präsidenten Abdelmadjid Tebboune geforderte Revision des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Algerien. Dieses Abkommen erleichtert unter anderem den Handel zwischen beiden Staaten.

Afghanische Attentäter

In Deutschland hingegen fielen in letzter Zeit besonders afghanische Attentäter auf. Ein offensichtlich islamistisch motivierter Anschlag in München auf einen Demonstrationszug führte zu zwei Toten und 37 teils Schwerverletzten. Tatverdächtig ist ein 24-jähriger Afghane, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Er erhielt jedoch eine Duldung und eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren.

„Warum ist die Person 2020 nicht nach Afghanistan zurückgeführt worden, als das Verfahren abgeschlossen war? Man hat damals nach Afghanistan generell zurückgeführt?“, fragte sich Lindholz vor einer Innenausschusssitzung des Bundestages am 20. Februar zu dem Fall.

Zudem sei erst kurz vor dem Auslaufen der ursprünglichen Aufenthaltsgenehmigung ein Verlängerungsantrag durch den Afghanen gestellt worden, über den jedoch bis heute nicht entschieden worden sei. Stattdessen seien sogenannte Fiktionsbescheinigungen für einen „sehr langen Zeitraum“ – von Beginn 2023 bis jetzt – ausgestellt worden. Dies werfe Fragen auf, so die Unionspolitikerin weiter.

Allein aufgrund der Tatsache, dass man bei den Tätern von Aschaffenburg, Magdeburg und auch München geglaubt habe, sie seien gut integriert – sie sprächen die Sprache, hätten eine Familie in Deutschland oder einen Arbeitsplatz – müsse man diese Fälle auch nach der Bundestagswahl erneut betrachten. „Auch das müsse man hinterfragen“, so die Politikerin.

Lindholz: Behörden überlastet

Sie glaubt, dass es bei den Behörden in erster Linie darum gehe, dass sie mit einer hohen Anzahl an Aktenstapeln konfrontiert seien. Dies betreffe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fall des ausreisepflichtigen afghanischen Tatverdächtigen von Aschaffenburg oder möglicherweise auch die bayerische Landeshauptstadt im Zusammenhang mit dem Anschlag in München.

„Unser Grunddilemma des Föderalismus ist, dass, wenn jemand sehr stark extremistisch auffällt, wenn jemand ‚Allahu akbar‘ ruft, dann kommt das große Besteck zum Einsatz. Aber hier haben wir Täter, die vorher nicht aufgefallen sind – wie der Täter in München. Dieser war weder durch eine Straftat noch auf andere Weise negativ aufgefallen. Im Gegenteil, er hat für ein Sicherheitsgewerbe gearbeitet.“

Im Fall von Aschaffenburg hätten die zuvor begangenen Taten im niedrigschwelligen Bereich gelegen, die ebenfalls nicht dazu geführt hätten, dass „das große Besteck rausgeholt“ wurde, so Lindholz damals.

Ihr Fazit: Bei problematischen Fällen müssten die Behörden besser miteinander kommunizieren – Ausländeramt, Landratsamt, Polizei, Staatsanwaltschaft – „auch bei Straftaten im niedrigschwelligen Bereich“, erklärte die Innenpolitikerin.

Trotz Drohung keine enge Überwachung

Dass auch die Andeutung von Anschlägen nicht immer zu einer engen Überwachung durch die Sicherheitsbehörden führt, zeigt der Fall von Taleb A. Der saudi-arabisch-stämmige Tatverdächtige des Anschlags auf Besucher des Weihnachtsmarktes in Magdeburg hatte mehrfach offen einen möglichen Anschlag angedeutet und war durch mindestens 18 Strafverfahren in Erscheinung getreten.

Laut einem BKA-Bericht waren Behörden in mehreren Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Bayern mit dem späteren Angreifer Taleb A. befasst. Zudem waren etliche Bundesbehörden vom BKA über den Bundesnachrichtendienst (BND) bis zum Bundesamt für Verfassungsschutz und das Kanzleramt involviert. Der Bericht listete insgesamt 105 behördliche Vorgänge seit 2013 auf, die A. betrafen. Zweimal wurde A. verurteilt, zuletzt einen Tag vor der Bluttat von Magdeburg wegen Missbrauchs von Notrufen. Der Anschlag, der nur vier Tage vor Heiligabend stattfand, forderte sechs Todesopfer und verletzte rund 300 weitere Menschen, teilweise schwer.



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