Union: Verfassungsschutz soll verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte erhalten
Die Union will bis zum Herbst eine Einigung über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz erreichen. Momentan bremst Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei diesem Vorhaben von Innenminister Horst Seehofer (CSU) allerdings noch.
Der Vorsitzende des für die Geheimdienste zuständigen Kontrollgremiums des Bundestags, Armin Schuster (CDU), sagte, er könne nicht verstehen, warum das Justizministerium den Entwurf des Innenressorts für ein Gesetz zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen habe. Dennoch sei er optimistisch, dass es bis zum Herbst eine Verständigung über einen Gesetzentwurf geben werde, denn anders als bei Grünen oder Linken habe er „bei der SPD noch nie eine Nachrichtendienst-Phobie festgestellt“.
Es könne nicht angehen, dass Extremisten online Bauteile für Sprengsätze bestellten, kommunizierten und Anhänger rekrutierten, „und wir schicken unsere Beamten mit Pfeil, Bogen und Lendenschurz los“, erklärte Schuster weiter.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Ressortabstimmung zu dem Entwurf dauere an. „Wir sind immer noch bestrebt, das schnellstmöglich voranzubringen.“
Umfassende Überwachung
Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen Seehofers künftig besser ausspähen können. Konkret geht es um die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Außerdem soll dem Nachrichtendienst in bestimmten Fällen die sogenannte Quellen-TKÜ gestattet werden. Sie ermöglicht es, auch verschlüsselte Chats und Sprachnachrichten abzuhören.
Befürworter des Entwurfs sagen, damit würde der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her nur wieder in den Stand versetzt, den er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk bereits gehabt habe. Gegner befürchten, dass der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz zu unmäßigen Eingriffen in die Privatsphäre von Bürgern führen könnte. Auftrag des Verfassungsschutzes ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass es – anders als bei Ermittlungen der Polizei – keine Voraussetzung für das Hacken eines Computers ist, dass dem Besitzer eine Straftat zur Last gelegt wird.
Auch unter 14-jährige werden überwacht
Der Entwurf aus dem Innenministerium erlaubt außerdem die Speicherung von Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. Das zielt vor allem auf Kinder ab, die in Islamisten-Familien aufwachsen und womöglich schon im ehemaligen Kampfgebiet der IS-Terrormiliz mit Waffen hantiert haben.
Hier geht es nicht um Strafverfolgung, sondern darum, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dann mit den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe einzugreifen“, sagte Schuster.
Sollte sich herausstellen, „dass die Familie der Radikalisierungsherd ist“, könne es „im Maximalfall dazu führen, dass ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird“. (dpa)
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