Union und Grüne begrüßen Vorstoß zur Stärkung des Generalbundesanwalts
Union und Grüne begrüßen den Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Stärkung des Generalbundesanwalts. Der Union wünscht sich jedoch noch weitergehende Änderungen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Maas will als Konsequenz aus dem Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) dem Generalbundesanwalt mehr Macht geben.
Der NSU hatte insgesamt zehn Menschen getötet, trotzdem waren ihm die Ermittler ein Jahrzehnt lang nicht auf die Spur gekommen. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte beklagt, dass die Ermittlungen zu den Morden nicht zentral geführt worden waren. Dies habe möglicherweise dazu beigetragen, dass der rechtsextreme Hintergrund erst nach dem Tod der beiden Haupttäter erkannt wurde. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht deshalb vor, dass die Staatsanwaltschaften in den Ländern verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft künftig alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen. Dabei soll ein Anfangsverdacht für die Zuständigkeit genügen. Die Staatsanwaltschaften müssten eigentlich schon jetzt dem Generalbundesanwalt Informationen zur Prüfung seiner Zuständigkeit übermitteln. Dies ist allerdings nur in den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ geregelt. Diese einfache Verwaltungsvorschrift wird gerne ignoriert. Deshalb soll die Pflicht nun im Gerichtsverfassungsgesetz verankert werden. „Die Stärkung des Generalbundesanwalts ist eine der wichtigsten Konsequenzen aus der NSU-Mordserie“, sagte der stellvertretende CDU-Chef Thomas Strobl der „Süddeutschen Zeitung“. Dadurch könne künftig auch das Bundeskriminalamt einfacher ermitteln. Dies habe „mit seinen über 5.000 Mitarbeitern eine andere Schlagkraft als die Polizei vor Ort“. Auch die Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, begrüßte den Vorstoß des Justizministers: „Wir Grüne haben schon im NSU-Untersuchungsausschuss gesagt, dass der Generalbundesanwalt als reiner Zeitungsleser, der nur über die Medien von Verfahren erfährt, überbezahlt ist“, sagte Künast der SZ. Deshalb sei es gut, dass die Informationspflicht durch die Staatsanwaltschaften nun gesetzlich verankert und der Generalbundesanwalt stärker in die Pflicht genommen werde. CDU-Vize Strobl mahnte jedoch, die Reform dürfe „nicht beim Generalbundesanwalt stehenbleiben“. Auch beim Verfassungsschutz sollte die Bundesebene gestärkt werden. Außerdem bräuchten die Sicherheitsbehörden die „richtigen Befugnisse“, dazu zähle etwa die Vorratsdatenspeicherung. „Wir wären heute bei der Aufklärung der Unterstützer des NSU-Terrortrios mit Sicherheit weiter, wenn die Verbindungsdaten der drei Terroristen aus dem letzten halben Jahr vor ihrem Auffliegen vorlägen“, sagte Strobl, der auch stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag ist. Grüne, Linke und Teile der SPD lehnen die Vorratsdatenspeicherung jedoch entschieden ab. Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.
(dts Nachrichtenagentur)
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