Union legt Anträge zur Asylpolitik vor – und baut „Rückversicherung“ gegen AfD-Stimmen ein
Die Fraktion von CDU und CSU hat – wie in der Vorwoche angekündigt – zwei Entschließungsanträge vorgelegt. Zudem hat sie angekündigt, einen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung des Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes zu erarbeiten. Damit setzt die Union die Ankündigung ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz um, der von einer Reihe von Anträgen zur Verschärfung der Asylpolitik gesprochen hat.
Merz sprach von einem Fünf-Punkte-Plan, der auch eine Mindestbedingung für eine künftige Regierungskoalition sein solle. Die Union werde die Anträge einbringen, „egal, wer zustimmt“. Dies hatten vor allem Politiker von SPD und Grünen als Relativierung der „Brandmauer“ gegen die AfD gedeutet. Merz und die Union nehmen demnach in Kauf, Mehrheiten für ihre Politik notfalls mit den Stimmen der AfD zu erreichen.
Union legt drei Vorlagen zur Asylpolitik vor – eine stellt eine bloße Information dar
Am Montag, 27. Januar, hat das Portal „Politico“ die drei Anträge, die schon demnächst in den Bundestag eingebracht werden sollen, im Volltext dokumentiert. Einer davon trägt die Überschrift „Fünf Punkte für sichere Grenzen und ein Ende der illegalen Migration“. Sein Ziel ist, dass der Bundestag die Aufforderung an die Bundesregierung richtet, den von Merz skizzierten Fünf-Punkte-Plan umsetzt.
Der zweite Antrag ist mit dem Titel „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ überschrieben. Er ist ebenfalls darauf gerichtet, dass der Bundestag Forderungen aufstellt. Konkret geht es um 27 Punkte, die nach Meinung der Union erforderlich sind, um die innere Sicherheit zu stärken und Migration zu kontrollieren.
Das dritte Schriftstück informiert lediglich die Abgeordneten darüber, dass sich ein konkreter Änderungsantrag zum Asyl- und zum Aufenthaltsgesetz derzeit im Entwurfsstadium befindet. Im Asylgesetz soll Paragraf 18 Absatz 2 geändert werden. Treffen die dort genannten Umstände der Einreise zu, sollen Grenzbehörden diese „durch Zurückweisung an der Grenze“ verweigern. Dies betreffe unter anderem Einreiseversuche aus EU-Ländern oder sicheren Drittstaaten.
Werden Stimmen von SPD und Grünen ein verkürztes Verfahren ermöglichen?
In Paragraf 1 des Aufenthaltsgesetzes soll dessen Zweck künftig wie folgt definiert werden:
„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“
Bis dato ist nur von Steuerung die Rede. Die erste Lesung soll noch in dieser Woche erfolgen. Um die Anträge noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung zu bringen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein verkürztes Verfahren erforderlich.
Diese erschien noch vor Kurzem als illusorisch, da dies Stimmen aus den Reihen von SPD und Grünen voraussetzen würde, die zusammen mehr als 40 Prozent der Sitze aufweisen. Erste Reaktionen aus deren Reihen machten deutlich, dass es von deren Seite keine Rückendeckung geben werde, da Mehrheiten für die Anträge mithilfe der AfD zu erwarten wären. Bundeskanzler Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck warnten bereits vor einem Ende der „Brandmauer“.
Die Union hat jedoch inhaltliche Vorkehrungen getroffen, um den Regierungsparteien die Zustimmung zu erleichtern – und jener der AfD vorzubeugen. So heißt es im Antrag zum Fünf-Punkte-Plan, die AfD nutze „Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen“. Dies und die Haltung zu EU und Euro gefährde Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb sei „diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner“.
Union erklärt Putin zum Universalschuldigen und hält an Narrativ zur Einbürgerung fest
In der Begründung zum Antrag macht die Union auch den „russischen Diktator Wladimir Putin“ für die Migrationsbewegungen verantwortlich. Dieser benutze „Migration als hybride Waffe“. Russlands Verwicklung im syrischen Bürgerkrieg habe „maßgeblich“ die Migrationskrise verursacht und der „völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg“ in der Ukraine habe zur Flucht von mehr als 1 Million Menschen von dort beigetragen.
Auch im 27-Punkte-Programm wird Putins hybrider Krieg beklagt, der zu Migrationsbewegungen führe. Die Sicherheitsbehörden sollten zudem die „Kreml-Kollaborateure im Inland“ stärker in den Blick nehmen, „auch innerhalb des politischen Spektrums“. Außerdem seien „russische Propaganda und Desinformation so schnell wie möglich abzuschalten“.
In ihrem Rundumschlag stellt die Union auch eine Verbindung mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht her, das die Ampelregierung in den Jahren ihres Bestehens verabschiedet hatte. Der Antrag ist auch auf dessen Abschaffung gerichtet, da dieses eine „Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“ und die generelle doppelte Staatsangehörigkeit beinhalte.
Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht sieht Erleichterungen im Wesentlichen für bereits länger in Deutschland befindliche Personen vor – insbesondere aus der sogenannten Gastarbeitergeneration. Bezüglich Sicherung des Lebensunterhalts und der Abwehr von Rassismus und Antisemitismus hat das Kabinett Scholz die Anforderungen sogar verschärft.
FDP und BSW wollen Anträge zur Asylpolitik mittragen – AfD-Zustimmung ungewiss
Ob und inwieweit dadurch Mehrheiten für eine Abstimmung der Anträge oder diese selbst wahrscheinlicher oder weniger wahrscheinlich werden, ist ungewiss. Für die gewünschten Änderungen in den Gesetzen ist auch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die AfD will in einer Fraktionssitzung entscheiden, wie sie mit Blick auf die Anträge vorgehen will. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass man sie mittragen will. Fraktionssprecher Marcus Schmidt sieht die Partei in der Begründung „gegen alle parlamentarischen Regeln diffamiert“. Die Abgeordnete Beatrix von Storch spricht von einem „lächerlichen“ Vorstoß.
Um zu verhindern, dass die Union ein Nein der Partei zum Anlass nimmt, der AfD Inkonsequenz in der Asylpolitik vorzuwerfen, will diese offenbar einen Gegenvorstoß starten. Wie „Politico“ weiter berichtet, will die Fraktion das „Zustromsbegrenzungsgesetz“ der Union vom September 2024 als eigenen Antrag einbringen.
Die FDP will die Union unterstützen. Fraktionschef Christian Dürr äußerte, es seien sogar noch weitergehende Schritte erforderlich. So sollten „Länder, die ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen, keine Entwicklungshilfe mehr bekommen“. Dürr nennt in diesem Kontext explizit Afghanistan. Der Bundesregierung zufolge erhält das Land keine Entwicklungshilfe, da die Taliban nicht als legitime Regierung anerkannt werden. Kooperationen gebe es dort lediglich mit NGOs vor Ort.
Das BSW will die Anträge der Union unterstützen. Dies äußerte Gründerin Sahra Wagenknecht bereits am Freitag. Allerdings bezeichnete sie die Merz-Vorstöße auch als „teilweise bloße Symbolik“. Die Union versuche, „die Bürger auf die Zeit nach der nächsten Regierungsbildung zu vertrösten.
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