Im Bundestag: Union kündigt Einbringung von „Zustrombegrenzungsgesetz“ an
Ursprüngliche Überlegungen, in dieser Woche auch einen Gesetzentwurf zu Zurückweisungen an der Grenze einzubringen, werden demnach zunächst nicht weiterverfolgt. „Zurückweisungen sind eine rein exekutive Entscheidung“, sagte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) der „Welt“. Deshalb habe Unions-Spitzenkandidat Friedrich Merz (CDU) auch erklärt, er werde als Kanzler entsprechende Zurückweisungen an Tag eins der Regierungsübernahme anordnen.
„Es geht also nur um das Zustrombegrenzungsgesetz“, sagte Krings. „Das müssen wir natürlich nicht einbringen in den Bundestag, sondern das ist bereits im Ausschuss abgeschlossen“ – gemeint ist der Innenausschuss – und habe eine Beschlussempfehlung. „Und das bringen wir jetzt ins Plenum, sonst würden das übrigens wohl auch andere tun. Und darüber wird dann in einem ganz normalen Verfahren abgestimmt.“
Mit „andere“ bezieht sich Krings auf die AfD: Abgeordnete von deren Fraktion hatten am Wochenende angekündigt, das „Zustrombegrenzungsgesetz“ selbst auf die Tagesordnung setzen zu wollen, sollte es die Union nicht tun.
Die Unionsfraktion hatte das Zustrombegrenzungsgesetz im Herbst 2024 vorlegt. Es ist durch den in der Sache federführenden Innenausschuss beraten worden, wurde allerdings noch nicht final im Plenum abgestimmt. Das möchte die Fraktion nun nachholen.
CDU und CSU fordern darin unter anderem eine Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Kriegsflüchtlinge und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Auch soll ins Aufenthaltsgesetz geschrieben werden, dass der Zuzug von Ausländern begrenzt werden solle.
Unabhängig davon sollen am Mittwoch zwei migrationspolitische Anträge eingebracht werden, die die Unionsfraktion bereits am Wochenende fertigstellt und den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Beratung geschickt hat. Einer davon beinhaltet die Forderung nach Zurückweisungen an der Grenze, hat aber rein appellativen Charakter. (dts/red)
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