Bezahlter Urlaub für Eltern von Kita- und Schulkindern bis Ende des Lockdowns?
Die Union hat die SPD-Forderung nach bezahltem Urlaub für Eltern von Kita- und Schulkindern bei einer Verlängerung des Lockdown zurückgewiesen.
„Wir haben im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass bei einer Schließung von Schulen und Kitas Eltern zuhause bleiben können, wenn es keine Notbetreuung für ihre Kinder gibt. Der Arbeitgeber kann den Lohn dann über den Staat refinanziert erhalten“, sagte Peter Weiß, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher von CDU/CSU, der „Welt“.
Diese Regelung sei ausreichend. Er wisse nicht, was da ergänzt werden solle. Den Vorwurf der SPD, die Union nehme eine Blockadehaltung ein, wies er zurück. „Die gab es nie“, sagte Weiß.
Zuvor hatte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil bezahlten Urlaub zur Betreuung des Nachwuchses gefordert. „Wenn man Schulen und Kitas zulässt, muss man mitdenken, was mit den Eltern ist. Die brauchen dann bezahlten Urlaub“, sagte Klingbeil der „Bild“. „Dann müssen Unternehmen den Eltern freigeben, zehn Tage, 14 Tage, eine Woche.“
Auszahlung von mindestens 87 Prozent des Nettogehalts
Unterstützung bekommt die SPD bei dem Thema vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Eltern brauchen einen klaren gesetzlichen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, eine Aufstockung der Entschädigung und die unbürokratische Auszahlung der Leistung“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack in der „Welt“. Das müsse der Gesetzgeber jetzt zügig auf den Weg bringen, um die betroffenen Familien zu entlasten.
Der DGB fordert direkt eine Ausgleichszahlung von mindestens 87 Prozent des Nettoentgelts statt der bisherigen 67 Prozent. Grundsätzlich sieht Elke Hannack auch die Arbeitgeber in der Pflicht. „Hier ist auch das soziale Gewissen der Arbeitgeber gefordert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Freistellungen zu ermöglichen“, sagte Hannack.
Eltern könnten nicht gleichzeitig arbeiten und ihre Kinder betreuen – das gelte übrigens auch für jene Eltern, die zurzeit im Home Office seien. Die kurz vor Weihnachten durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedete Regelung sieht analog zum Kurzarbeitergeld einen Lohnersatz von 67 Prozent vor, wenn Eltern wegen der Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Verdienstausfälle haben, maximal 2016 Euro.
Es wurde klargestellt, dass Eltern künftig einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes „Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird“.
Zuvor galt die Regelung nur, wenn Kita oder Schule im Zuge einer behördlichen Anordnung tatsächlich geschlossen wurden, nicht aber für den Fall, dass die Ferien verlängert oder der Unterricht nach Hause verlagert wurde. Voraussetzung für die Ersatzleistungen des Staates ist grundsätzlich, dass es keine anderweitige „zumutbare“ Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. (dts)
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