Unbegleitete Flüchtlinge: Jugendämter arbeiten an Kapazitätsgrenze – Überlastung droht

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Drei Jugendliche auf dem Weg. Symbolbild.Foto: Philipp Schulze/Illustration/dpa
Epoch Times7. Juni 2019

Auch im Jahr vier nach der Flüchtlingskrise sind die Jugendämter immer noch durch die Folgen der massiven Zuwanderung von allein reisenden Jugendlichen belastet.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über welche die „Welt“ (Samstagsausgabe) berichtet.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die auf Grundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistik geschätzte Anzahl neu registrierter Fälle unbegleiteter minderjähriger Ausländer zwischen 2010 und 2016 von etwa 1.700 auf 25.700 stark gestiegen.

Seitdem gingen die Fallzahlen wieder zurück. Durch Anschlussmaßnahmen wie „Hilfen zur Erziehung“ und „Hilfen für junge Volljährige“ sind die Jugendhilfeeinrichtungen aber immer noch stark mit der Betreuung beschäftigt.

Ihre Zahl lag Ende Februar 2019 bei rund 26.700 und damit auf ähnlichem Niveau wie Anfang 2016. Die neuen Inobhutnahmen machten hingegen nur 2.200 dieser 26.700 Fälle aus.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, stiegen wegen des Zuzugs minderjähriger Migranten die Fälle in der Heimerziehung und betreuten Wohnformen zwischen zwischen 2010 und 2017 um mehr als 50 Prozent auf 148.000, bei den männlichen Jugendlichen verdoppelten sie sich sogar von 53.000 auf 99.000 Fälle.

Bund lässt Kommunen und Länder im Stich

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nahm in ähnlichem Umfang zu. Daniel Föst, Abgeordneter der FDP-Bundestagsfraktion und bayerischer FDP-Chef fordert:

„Durch die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition sind enorme Herausforderungen auf die Jugendämter zugekommen. Die Jugendämter arbeiten an den Kapazitätsgrenzen und Überlastungen drohen. Hier muss der Bund viel mehr Verantwortung übernehmen.“

Stattdessen lasse der Bund Länder und Kommunen bei der Jugendhilfe im Stich. Die FDP plädiert deshalb für ein übergeordnetes „Kompetenzzentrum“ auf Bundesebene, welches den Ämtern vor Ort mit Rat und Tat zur Seite steht und ein einheitliches Prüfsystem sowie Standards etabliert. „Dadurch lassen sich Wirkung und Effektivität der Hilfen besser bewerten“, so Föst.

„Die Verantwortung für ein funktionierendes Jugendhilfe-System ist auch Aufgabe des Bundes. Vor allem wenn es um die (Re-)Integration von jungen Menschen in unsere Gesellschaft geht.“

(dts)



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