Unabhängigkeit von Richtern in Gefahr? Wirbel um Impfaufruf des Landgerichts Dresden
Ein Impfaufruf des Landgerichts Dresden vom 10. August wirft derzeit in den sozialen Kanälen Fragen auf. Mit einem Appell wandten sich der Landgerichtspräsident sowie der Vorsitzende des Personalrats an alle Bediensteten, die bislang noch keine Covid-Impfung erhalten haben. Ihnen wird geraten, sich bei Bedenken „nur aus seriösen, insbesondere offiziellen Quellen“ zu informieren, wobei beispielhaft auf die Website des Robert Koch-Instituts oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwiesen wird. Die Bediensteten sollen „sich nicht von den im Internet tausendfach anzutreffenden, oftmals unseriösen Quellen verunsichern“ lassen, raten die beiden Chefs in dem dreiseitigen Impfaufruf, der der Epoch Times vorliegt.
„Wie sollen diese Richter unbefangen über die Maßnahmen urteilen? Ohne Evidenz, ohne Beleg. Es ist eine Religion und die Richter reihen sich bei der Inquisition ein“, wird der Rechtsanwalt Ralf Ludwig im Telegramkanal von Klagepaten zitiert.
Doch inwieweit kann man aus der Formulierung bezüglich der Informationsquellen entnehmen, dass Richter nicht mehr unbefangenen und unabhängig entscheiden können? Epoch Times fragte beim Kritischen Netzwerk für Richter und Staatsanwälte (KRiStA) nach. Sprecher Oliver Nölken konnte jedenfalls insoweit keinen Anhaltspunkt in dem gerichtlichen Schreiben erkennen. Schließlich richte sich der Aufruf an alle Bediensteten des Landgerichts Dresden und nicht speziell an Richter, insbesondere nicht unter Bezug auf ihre Spruchtätigkeit. Daher sieht der KriStA-Sprecher auch keinen Versuch, in der Entscheidung von Rechtssachen auf Kollegen Einfluss zu nehmen. Jeder Richter werde für einen Fall beweiserheblich Fragen „gründlich und fachlich sauber“ klären und entsprechende Gutachter beauftragen. Davon zeigt sich Nölken überzeugt.
Der Aufruf, sich „nur aus seriösen, insbesondere offiziellen Quellen“ zu informieren, wie es in dem Schreiben heißt, löse bei vielen mittlerweile zu Recht bestenfalls ein müdes Lächeln aus, erklärt der KRiStA-Pressesprecher weiter. Zu den Problemen der heutigen Zeit gehöre schließlich „eine Vertrauenserosion“, zu der staatliche Organe und politische Entscheidungsträger wesentlich beigetragen haben. Man könne nicht mehr automatisch davon ausgehen, dass eine Quelle vertrauenswürdig sei, nur weil sie amtlich ist.
Insoweit erwähnt der KRiStA-Sprecher die angekündigte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die am 16. August zur Impfung von Kindern und Jugendlichen „das genaue Gegenteil von dem empfiehlt, was sie gestern empfohlen hat“. Es handelt sich jedoch noch nicht um die abschließende STIKO-Empfehlung, sondern lediglich um einen Beschlussentwurf, der im vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren an die entsprechenden Fachkreise übersandt wurde.
Der Grund für die Kehrtwende der STIKO sei „offenkundig ein politischer und kein fachlicher “. Ein weiteres Beispiel zum Thema Vertrauen sei der „legendäre Aufruf“ des Bundesgesundheitsministeriums im März 2020. Damals hieß es, man solle offiziellen Quellen vertrauen und nicht böswilligen Gerüchten, wonach die Regierung weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens plane – kurz danach kam der erste Lockdown.
Was Nölken jedoch grundsätzlich an dem gerichtlichen Schreiben kritisiert, ist die Aufforderung zur Impfung an sich. Darin sieht er „eine unverhohlene Einmischung in private Entscheidungen der Mitarbeiter des Gerichts“. Der Impfaufruf reihe sich damit in eine ganze Reihe ähnlicher Übergriffigkeiten ein, wobei Arbeitgeber und Dienstherrn teilweise staatliche Vorgaben umsetzen, teilweise in „vorauseilendem Gehorsam diese vorwegnehmen oder übererfüllen“. Kerngesunde Menschen müssen sich regelmäßigen Tests unterziehen, ob sie nicht vielleicht krank sind. Andere zeigen ein reges Interesse daran, wo ihre Mitarbeiter ihren Urlaub verbringen, schildert Nölken.
Keine Impfpflicht, keine Konsequenzen bei Nicht-Impfung
Im landgerichtlichen Impfaufruf findet man auch eine Aussage zur Impfpflicht. Hier heißt es:
Es wird in Deutschland aller Voraussicht nach keine Impfpflicht geben, auch nicht für einzelne Beschäftigtengruppen, wenngleich hierzu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.“
Woher diese Erkenntnis kommt, wollte das Gericht nicht beantworten. Auch die Frage, was das Gericht zu dem Impfaufruf veranlasst hat, blieb offen. Es handle sich um ein internes Schreiben, sodass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der „Offenlegung der Beweggründe“ bestehe, teilte der Pressesprecher des Landgerichts Dresden, Thomas Ziegler, gegenüber Epoch Times mit. Konsequenzen, wenn sich Mitarbeiter des Landgerichts Dresden nicht impfen lassen, seien jedenfalls nicht zu befürchten.
Zu der Frage, welche Quellen als „unseriös“ einzustufen sein könnten, gab es vom Gericht keine Bewertung. Eine interne Auflistung gebe es nicht.
Laut Schreiben gehen Landgerichtspräsident und Personalratsvorsitzender davon aus, dass es „keinen besseren Schutz als die bis vor Kurzem noch von vielen herbeigesehnte Corona-Impfung“ gibt. Der damit verbundene Impfaufruf greift nach Ansicht des Gerichts nicht in die verfassungsrechtlich geschützte Weisungsfreiheit bei Ausübung rechtsprechender Tätigkeit ein.
Diese dient dem Schutz der dritten Gewalt vor Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen, nicht dem Schutz vor „sachlichen Argumenten im Rahmen einer höchstpersönlich zu treffenden Entschließung, die aber negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Kollegen/Kolleginnen am Arbeitsplatz oder auf Rechtsuchende, die mit dem beziehungsweise der Betreffenden in Kontakt geraten, haben kann“.
Der Landgerichtspräsident plädiert dafür, dass seine Mitarbeiter zu einer möglichst hohen Impfquote beitragen, da jede Erkrankung zur Quarantäne führt, was für Kollegen Mehrarbeit bedeutet.
AfA: „Das Schreiben ist voll von Ungenauigkeiten und Falschbehauptungen“
Der Pressesprecher der Anwälte für Aufklärung, Dr. Alexander Christ, kritisiert den Impfaufruf. „Das Schreiben ist voll von Ungenauigkeiten und Falschbehauptungen“. Dazu gehöre beispielsweise die Behauptung, wonach Reiserückkehrer das „Infektionsgeschehen anheizen“. Dafür gebe es keinen Beleg. Auch für die Behauptung, die Vorteile der Corona-Schutzimpfung würden die „manchmal auftretenden Nebenwirkungen“ bei Weitem überwiegen, gebe es keine Belege.
Nachgewiesenermaßen falsch sei auch die Aussage, „wer sich impfen lässt, tut auch etwas zum Schutz unserer Kinder“, da wissenschaftlich fast einhellig die Meinung vertreten wird, dass bei Kindern nur ein geringes Ansteckungsrisiko mit fast ausschließlich milden Verläufen vorliegt, so Christ.
Jeder, auch ein Landgerichtspräsident, der auf der Basis von medizinischem Halbwissen oder Nichtwissen solche Impfaufrufe startet, begibt sich in die Haftung bei auftretenden Impfschäden“, erklärt der AfA-Pressesprecher.
Die Anwälte würden derartige unüberlegte Handlungen konsequent verfolgen und jeden mit Strafanzeigen belegen, der sich an diesen „verantwortungslosen ‚Impfaufrufen‘ beteilige und das Impfgeschehen bewusst verharmlost“. Zudem wisse er nicht, wie an einem solchen Gericht noch eine Unbefangenheit in allen Verfahren mit Corona-Bezug angenommen werden kann, wenn schon das Impfen derart fahrlässig verharmlost werde.
Individuelle Entscheidung statt Impfpflicht durch Vorder- oder Hintertür
Für KRiStA-Sprecher Nölken ist ganz klar, dass es in einem freiheitlichen Rechtsstaat den Arbeitgeber oder Dienstherrn nichts angeht, ob und gegebenenfalls wogegen man sich impfen lässt.
Im Netzwerk diskutiere man kontrovers und leidenschaftlich über die Impfungen. „In unseren Reihen finden sich Befürworter wie Gegner, Geimpfte wie Ungeimpfte.“ Vollständig einig sei man sich in dem Punkt, dass eine Impfentscheidung eine persönliche und freie Entscheidung sein und bleiben muss.
„Wir lehnen eine Impfpflicht durch die Hintertür genauso ab wie durch die Vordertür, eine Druckausübung mit übergriffigen Appellen des Arbeitgebers genauso wie jede Form der Diskriminierung von Ungeimpften“, so Nölken.
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