Umweltbundesamt: Deutsche sollen deutlich mehr zu Fuß gehen
Mehr Fußgänger, weniger Autos: So will das Umweltbundesamt (UBA) Deutschlands Städte lebenswerter machen und das Klima schonen. Die Zahl der Wege, die jeder Bürger zu Fuß zurücklegt, soll bis 2030 um die Hälfte steigen.
Das sieht die Fußverkehrsstrategie vor, die das Umweltbundesamt auf dem zweiten deutschen Fußverkehrskongress vorstellen will. Der Kongress findet an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin statt.
„Wer zu Fuß geht, tut Gutes für seine Gesundheit, spart Geld und schont die Umwelt“, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Geht doch!“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zu den Vorschlägen zählen breitere Gehwege, kürzere Wartezeiten für Fußgänger an Ampeln und flächendeckend Tempo 30 in Städten.
Nach der 55-seitigen Untersuchung liegt aus Fußgängersicht vieles im Argen: „Städtebauliche Leitbilder der vergangenen Jahrzehnte – wie insbesondere die autogerechte Stadt – haben den Fußverkehr im Straßenbild weitgehend als Restgröße an den Rand gedrängt.“
Fußgänger müssten vielfach Umwege, Wartezeiten, Lärm und Abgase in Kauf nehmen. Hohe Bordsteine, Treppen, dunkle Unterführungen, Stolperfallen und parkende Autos auf Gehwegen – zu Fuß zu gehen, sei in vielen Städten zeitraubend und umständlich.
„Fußgängerinnen und Fußgänger sind die blinden Flecken der Verkehrspolitik“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Fußwegeanteile gingen deshalb seit vielen Jahren stetig zurück.
Das Amt will den Trend drehen: Legten Städter heute 27 Prozent ihrer Wege zu Fuß zurück, solle der Anteil bis 2030 auf 41 Prozent steigen. Auf dem Land streben die Autoren eine Steigerung von 23 auf 35 Prozent an. Nach Studien sei jede zehnte Autofahrt kürzer als ein Kilometer, und auf Strecken von einigen Hundert Metern sei man zu Fuß von Tür zu Tür häufig am schnellsten.
2,50 Meter breite Gehwege, mehr Zebrastreifen und höhere Bußgelder für Falschparker sollen nach der Strategie mehr Platz für Fußgänger bringen – zulasten des Autoverkehrs. In den Verwaltungen soll es feste Zuständigkeiten für den Fußverkehr geben. „Fußläufige Erreichbarkeit“ soll als Entwurfs- oder Erschließungskriterium im Baugesetzbuch, in Planwerken und Richtlinien verankert werden.
Die Studie „Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“, die auf dem Kongress offiziell am Freitag vorgestellt wird, hat das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA verfasst. (dpa)
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