Umstrittene Urheberrechtsreform: Abstimmung im EU-Parlament
Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmen heute über einen Entwurf für die EU-Urheberrechtsreform ab. Sie können das umstrittenen Vorhaben ausbremsen oder in weitere Verhandlungen mit EU-Kommission und Mitgliedstaaten schicken.
Auch wenn es eine Zwischenetappe ist, kochen die Emotionen hoch. Internet-Aktivisten und Netzpolitiker verschiedener Parteien sehen eine Gefahr für das Internet. Hinter den neuen Regeln stehen dagegen unter anderem Zeitungsverleger, der Bundesverband der Musikindustrie und prominente Künstler wie Paul McCartney oder Udo Lindenberg.
Was sind die Streitpunkte der geplanten Reform?
Im Zentrum des Debatte stehen vor allem zwei geplante Neuerungen. Da sind zum einen die sogenannten Upload-Filter. Das ist Software, mit der Internet-Plattformen vorab überprüfen können, ob von Usern hochgeladene Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Mit den neuen EU-Regeln wären bestimmte Webseiten wie Youtube in der Pflicht, sich auch bei von Nutzern hochgeladenen Inhalten die Zustimmung eventueller Rechteinhaber einzuholen. Technisch ist das mit den Upload-Filtern möglich. Bislang müssen Plattformen Inhalte erst im Nachhinein löschen, wenn eine Rechteverletzung festgestellt und ihnen gemeldet wurde.
Zweitens geht es um das Leistungsschutzrecht (LSR). Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie sollen vielmehr die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.
Was sollen die neuen Regeln bringen?
Die Befürworter wollen damit erreichen, dass Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber mehr vom Kuchen der großen Internet-Unternehmen abbekommen. Urheberrechte würden im Netz massenhaft verletzt, vom Song bis zum ganzen Kinofilm, argumentiert der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der die Reform befürwortet und den zur Abstimmung stehen Text erarbeitet hat. „Die Schäden sind immens.“ Es gehe um die Grundsatzfrage: „Wollen wir überhaupt noch das analoge Urheberrecht im Digitalen angewendet wissen?“
Und welche Argumente prallen in dem Streit aufeinander?
Die Gegner sehen zum Beispiel im Leistungsschutzrecht Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google und Co. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ dagegen führen ins Feld, „für die Sicherung des freien, unabhängigen Journalismus in der digitalen Welt“ sei das Leistungsschutzrecht nötig – angesichts der Marktmacht von Internetriesen brauche es verlässliche Regeln.
Kritiker behaupten außerdem, der Gesetzestext sehe eine LINK-STEUER für Privatnutzer vor. Sie argumentieren, dass private Facebook- oder Twitternutzer künftig dafür zahlen müssten, wenn sie in ihrem Profil einen Link zu einem Zeitungsartikel inklusive Überschrift posten. Der Entwurf von Voss deckt das jedoch nicht. Darin heißt es, das Gesetz solle einzelne Nutzer nicht von der „legitimen privaten und nicht-kommerziellen Nutzung von Presseveröffentlichungen“ abhalten.
Die Uploadfilter seien fehleranfällig, heißt es von Kritikern auch. „Es ist extrem schwierig, im Einzelfall festzustellen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht“, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Internetwirtschaft eco. So könnten Inhalte geblockt werden, die eigentlich online gehen dürften, zum Beispiel satirische Werke. Der Abgeordnete Voss widerspricht: Eigenkreationen von Usern – wie selbst zusammengeschnittene Videos oder Internet-Insiderwitze, sogenannte Memes – würden von der Software nicht erfasst. „Der Einzelne ist überhaupt nicht davon betroffen.“
Außerdem fürchten Kritiker den Tod von Online-Plattformen. Vor allem kleine Seitenbetreiber könnten sich teure Uploadfilter schlicht nicht leisten, sagt der Internet-Unternehmer Stephan Wolligandt, der in einer Online-Petition bis Mittwoch mehr als 700 000 Stimmen gegen die Reformpläne gesammelt hat. „Wir denken, dass die Plattformen sich nicht den neuen Haftungsrisiken aussetzen werden.“ Die Folge: Sie gingen offline. Dem widerspricht die EU-Kommission: Betroffen von den geplanten Regeln seien nur Plattformen, die „große Mengen“ an geschützten Arbeiten verbreiteten.
Letztlich bestehe Zensur-Gefahr, sorgen sich Gegner. Provider und Plattformen würden künftig entscheiden, was Menschen im Internet sähen und was Recht oder Unrecht sei, sagt Süme vom eco-Verband. „Das ist eine Verschiebung von rechtsstaatlichen Aufgaben in die Privatwirtschaft, die ich äußerst bedenklich finde.“ Auch bergen seiner Ansicht nach die Uploadfilter Missbrauchsrisiken: „Wenn die Technik erstmal da ist, kann sie mit jedem Parameter „gefüttert“ werden.“. Dagegen argumentiert der Abgeordnete Voss: Wenn beispielsweise eine Regierung die Meinungsfreiheit im Internet einschränken wolle, dann brauche sie sicher nicht auf Urheberrechts-Erkennungs-Software zurückzugreifen.
Was hat jetzt das Parlament zu sagen?
Die Gegner unter den Abgeordneten haben eine Abstimmung für Donnerstag durchgesetzt. Dabei können die Parlamentarier entweder grünes Licht geben, damit die Reform in die nächste Verhandlungsphase zwischen Parlament und EU-Mitgliedstaaten eintritt. Oder aber sie lehnen die Gesetzesfassung, auf die sich kürzlich der Rechtsausschuss geeinigt hatte, ab. Dann kommt das Thema im September wieder in Straßburg auf den Tisch. Die Abgeordneten könnten dann alle möglichen Änderungen durchsetzen – oder aber den Text komplett ablehnen. Dann wäre die Reform vorerst gescheitert. (dpa)
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