Umgang mit kriminellen Flüchtlingen: Absprachen zwischen Kieler Staatsanwaltschaft und Polizei durchgesickert
Nach der Suspendierung eines Polizisten aus Sachsen-Anhalt, der auf Facebook über Anweisungen zum deutschlandweiten milden Umgang mit Flüchtlingen berichtet hatte, gibt es nun bestätigende Details aus Kiel.
So gebe es Absprachen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Kleinstkriminelle Ersttäter unter den Flüchtlingen sollen demnach nicht erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Kieler Landtag gab es bereits scharfe Kritik von Seiten der Opposition.
Der nun suspendierte Polizist aus Sachsen-Anhalt hatte auf Facebook geschrieben, die Polizei des Landes und deutschlandweit sei angewiesen, Straftaten von Flüchtlingen nicht zu ahnden. Ein Sprecher der Polizeidirektion Dessau Roßlau hatte darauf am Donnerstag mitgeteilt: „Diese Behauptung ist absolut unwahr“.
Absprachen zwischen Kieler Staatsanwaltschaft und Polizei
Unterdessen wurde bekannt, dass es Absprachen zwischen der Kieler Staatsanwaltschaft und der Polizei gebe. Demnach soll in Fällen von Kleinstkriminalität bei Ersttätern auf die erkennungsdienstliche Behandlung verzichtet werden, wenn die Identität des Täters nicht klar ist.
Inwieweit diese Absprachen in Kiel von der Polizei umgesetzt werden, wurde nicht erklärt. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden üblicherweise Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen.
Scharfe Kritik kam deswegen von der Opposition im Kieler Landtag. Dies dürfte nicht folgenlos bleiben, warnte Kubicki von der Kieler FDP. Er sprach von einem unglaublichen Vorgang.
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