Fall Peggy: Zu Unrecht verurteilter Ulvi K. will Millionen vom Freistaat Bayern

Der zu Unrecht wegen Mordes verurteilte Ulvi K. will eine Millionenentschädigung vom Freistaat Bayern. Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige am Dienstag in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen.
Titelbild
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof in Nordhalben.Foto: David Ebener/dpa
Epoch Times13. Dezember 2016

Der wegen des Mordes an Peggy Knobloch zu Unrecht verurteilte Ulvi K. will eine Millionenentschädigung vom Freistaat Bayern. Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige am Dienstag in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen. Das berichtet AFP.

Die damals neun Jahre alte Peggy aus dem fränkischen Lichtenberg war 2001 auf dem Rückweg von der Schule verschwunden. Eine Leiche wurde damals nicht gefunden. Im Juli dieses Jahres wurde in einem Waldstück nahe ihrem Heimatort im benachbarten Thüringen das Skelett einer Neunjährigen entdeckt – laut offizieller Darstellung die sterblichen Überreste des Mädchens.

2004 war der Gastwirtssohn Ulvi K. rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden. Außergewöhnlich daran war, dass die Verurteilung allein aufgrund eines Geständnisses von K. erfolgte, das dieser jedoch widerrufen hatte; eine Leiche oder sonstige Beweisspuren für den vorgeworfenen Mord gab es nicht. Zehn Jahre später wurde K. in einem äußerst selten vorkommenden Wiederaufnahmeverfahren endgültig freigesprochen. Bis heute gibt es keinen dringend Tatverdächtigen in dem Fall.

Ulvis Betreuerin warf besonders dem damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) vor, während der Ermittlungen durch Druck auf die Polizei „billigend in Kauf genommen“ zu haben, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Rechtsanwältin Henning sagte, es gehe um die „endgültige Rehabilitation“ für ihren Mandanten. Außer dem widerlegten Mordvorwurf solle auch der Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder ausgeräumt werden. Die Millionenforderung begründete Henning damit, dass ihr Mandant „einiges erlitten“ habe.

K. hatte seine Haftstrafe aus dem ersten Mordprozess allerdings nie antreten müssen. Er befand sich wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe auf Kinder seit Ende 2001 in der geschlossenen Psychiatrie. Erst Ende Juli 2015 und damit über ein Jahr nach seinem Freispruch wurde er aus der Psychiatrie entlassen und lebt seither in einem Wohnheim für Behinderte.

(afp/rf)



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