Neuköllner U-Bahn-Tritt: Warum fahndet Polizei erst heute mit Video?
Heute hat die Polizei das Video des Neuköllner U-Bahn-Übergriffs offiziell mit einer Pressemitteilung veröffentlicht und die Fahndung nach dem Täter ausgerufen. Das berichtet die „Welt“. Die Tat hatte sich schon am 27. Oktober kurz nach Mitternacht ereignet: Ein Mann tritt einer jungen Frau gezielt und brutal in den Rücken, als sie eine Treppe hinuntergeht. Sie stürzt daraufhin kopfüber hinab, was lebensgefährlich für sie hätte sein können. Der Täter betrachtet das Ergebnis seines Tritts und zieht gelangweilt an seiner Zigarette bevor er geht. Zeugen eilen herbei und helfen der Verletzten.
Die „Bild-Zeitung“ hatte das Video dieses Vorfalls am Mittwoch veröffentlicht und kritisiert, dass es bislang keine Öffentlichkeitsfahndung mit dem Filmmaterial gegeben habe. Von Polizeiseite heißt es dazu lediglich: „Eine Veröffentlichung ist eigentlich das letzte und nicht das erste Mittel“, so eine Sprecherin der Behörde. Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet, werden Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsgesellschaft BVG nur 48 Stunden gespeichert.
Warum dauerte es so lange?
Die „Welt“ forschte deshalb nach und sprach noch einmal mit der BVG-Sprecherin: Die BVG selbst habe erst durch die Medienberichterstattung von der Tat erfahren, so Petra Reetz. „Am 27. Oktober 2016 hatte sich die Polizei bei uns gemeldet und die inzwischen bekannten Sequenzen angefordert. Wir gehen davon aus, dass die Frau eine Anzeige bei der Polizei gestellt hat.“ Die Beamten hätten sich dann mit der BVG in Verbindung gesetzt und das Video im Zeitabschnitt der Tat verlangt. Die BVG habe nicht gewusst, was auf dem Video zu sehen ist. „Wir haben die Datei kopiert, verschlüsselt und überstellt“, so Reetz laut „Welt“.
Sie meint: Wenn das Opfer den Notrufknopf gedrückt hätte, wäre es anders gelaufen. In solchen Fällen würde die BVG die Videoaufzeichnungen sichern und die Polizei von sich aus informieren.
Bis Donnerstag wurden weder der Film noch Einzelbilder des Täters für die Fahndung in der Öffentlichkeit genutzt. Ein Richter oder ein Staatsanwalt muss darüber entscheiden – die Polizei hat darauf keinen Einfluss. Zwischen einer Tat und der Veröffentlichung von Bildmaterial liegen daher oft mehrere Wochen. Wie eine Sprecherin der Polizei bereits oben sagte: Eine Öffentlichkeitsfahndung ist das letzte Mittel.
Polizei veröffentlichte heute das Video
Im Fall des U-Bahn-Angreifers von Neukölln liegt mittlerweile laut Staatsanwaltschaft Berlin ein entsprechender richterlicher Beschluss vor, schreibt die „Welt“. Sprecher Martin Steltner sagte dem Medium, dieser werde nun an die Polizei übermittelt. Die Polizei entscheide dann unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Opfers, was genau gezeigt wird. Am heutigen Donnerstag hat die Polizei das vollständige Video zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Gegenüber dem Sender N24 hatte Steltner erklärt, dass die polizeilichen Ermittlungen Ende November abgeschlossen und der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben worden war. „Wir müssen davon ausgehen, dass diese Tat aus dem Nichts kam“, sagte er zur Frage, ob sich Opfer und Täter kannten.
Das Opfer hatte riesiges Glück, die Verletzungen mussten nur ambulant behandelt werden.
Siehe auch:
https://youtu.be/Yk3NOv6XZ3Q
(rf)
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