Tunesier mit Kontakt in höchste IS-Kreise verklagt BAMF: Geschichte einer gescheiterten Abschiebung

In letzter Sekunde scheiterte die Abschiebung eines Tunesiers mit terroristischer und krimineller Biografie. Der Mann verklagt nun das BAMF wegen seines abgelehnten Asylantrags.
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Flugzeug zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan. Frankfurt am Main.Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images
Von 29. März 2017

Erneut misslang die Abschiebung eines Terrorverdächtigen aus Tunesien in letzter Sekunde. Kurz vor dem Start wurde der 36-jährige Haykel S. aus der Maschine in Frankfurt geholt. In seiner Heimat drohe ihm die Todesstrafe, hatte er in einem Asylantrag geschrieben, den er noch kurz zuvor eingereicht hatte. BAMF wies den Antrag bereits am Freitag als unbegründet zurück, teilte es am Dienstag mit.

Haykel S. hatte seit 2003 abwechselnd in Tunesien und Deutschland gelebt. Trotzdem war der Asylantrag, den er vor dem Abschiebungsversuch stellte, sein allererster in Deutschland gewesen. Er begründet den Antrag damit, dass ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe. Die tunesischen Behörden waren nämlich eine zeitlang davon ausgegangen, dass S. in den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 verwickelt war. Dabei waren mehr als 20 Touristen getötet worden.

BAMF lehnt Asylantrag ab

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag des Tunesiers am Freitag als unbegründet ab. Daraufhin reichte der Tunesier eine Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt ein. Nun darf S. bis zu einer Entscheidung über seine Klage in Deutschland bleiben.

Pikant: Der 36-Jährige war Anfang Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt-Griesheim festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, Vorbereitungen für einen Terroranschlag in Deutschland getroffen zu haben. Der Mann soll Kontakte in höchste Kreise der Terrormiliz IS haben.

Tunesische Behörden ermittelten wegen Mitgliedschaft in einer Terrorzelle

Tatsächlich werde gegen Haykel S. in Tunesien ermittelt, sagte der Sprecher der Anti-Terror-Abteilung der Staatsanwaltschaft Tunis. Es gehe jedoch nicht um seine Beteiligung an Anschlägen, sondern um Mitgliedschaft in einer Terrorzelle, so der Sprecher gegenüber „hr-iNFO“.

Die ursprüngliche Information, dass er an einem Anschlag beteiligt gewesen sei, stammte laut einem Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft aus einem Schreiben der tunesischen Behörden. Dieses sei allerdings bruchstückhaft und „kryptisch“ gewesen.

Tunesier war zwischen 2003 und 2010 bereits in Deutschland

Laut Hessenschau kam der Tunesier 2003 nach Deutschland mit einem Studentenvisum, wie Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) bestätigte. Zwei Jahre später habe er eine Deutsche geheiratet und erhielt deswegen eine Niederlassungserlaubnis. Diese wurde ihm nicht aberkannt, als er sich 2008 scheiden ließ und wegen Misshandlung seiner Frau verurteilt wurde.

2010 lief die Niederlassungserlaubnis ab und der Tunesier kehrte wieder in seine Heimat zurück. Im August 2015 kam er wieder nach Deutschland im Zuge der Flüchtlingswelle. Er meldete sich bei seiner Einreise in einer Erstaufnahmestelle in Gießen.

Der Tunesier ist seit 2005 polizeibekannt. Damals wurde er wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Ermittlungsverfahren wegen Betruges und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz wurden eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht bestätigt habe.

Siehe auch:

Terrorverdächtiger Tunesier stellt in Deutschland Asylantrag – Abschiebung in letzter Minute gestoppt



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