TÜV-Süd-Chef will eine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge
Eine jährliche Hauptuntersuchung für ältere Autos fordert Jürgen Wolz, Geschäftsführer beim TÜV Süd. In einem Interview mit „Auto, Motor, Sport“ sollte eine neue Regelung für Fahrzeuge gelten, die älter als zehn Jahre sind. „Bei diesen Autos ist die Mängelquote deutlich höher, insbesondere wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden“, sagte er.
Derzeit müssen Autos alle zwei Jahre zur Überprüfung; diese kostet in aller Regel um die 150 Euro. Hinzu kommen eventuell anfallende Reparaturkosten. Die TÜV-Gebühr war erst im vergangenen Jahr angehoben worden. Noch teurer soll sie laut Wolz aber nicht werden. „Die HU muss weiterhin in einem verträglichen Preis-Leistungs-Verhältnis leistbar sein. Wegen modernerer und effizienterer Prüfmethoden wird sie nicht sprunghaft teurer werden“, betonte er. Um das Intervall zu verkürzen, bedarf es einer Gesetzesänderung.
CO₂-Steuer steigt, daher wird Sprit teurer
Während es sich bei den kürzeren TÜV-Perioden derzeit nur um einen Vorschlag handelt, sind andere Aspekte, die Autofahrer betreffen, bereits fix und treten im kommenden Jahr in Kraft. Schon am 1. Januar bekommen Fahrzeugeigentümer die Erhöhung der CO₂-Steuer zu spüren. Die steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne, heißt es im beschlossenen Klimapaket der ehemaligen Ampelkoalition. Laut „Auto, Motor, Sport“ (Bezahlschranke) bedeutet das pro Liter Sprit eine Preissteigerung von 15,7 Cent (Super) bzw. 17,3 Cent für Diesel.
Bereits seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Neuregelung für Autoreifen. So sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen erlaubt, die das „Alpine-Symbol“ (ein stilisierter Berggipfel mit einer Schneeflocke) tragen. Reifen, die lediglich die „M+S“-Kennung tragen, sind verboten. Hingegen sind Reifen mit beiden Bezeichnungen erlaubt.
Neue Typen- und Regionalklassen
Für die Kfz-Versicherung gibt es ab 2025 neue Typenklasseneinstufungen. Davon sind mehr als zwölf Millionen Autofahrer betroffen. Während für etwa 7,1 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten, profitieren rund fünf Millionen Autobesitzer von günstigeren Klassifizierungen.
Die Regionalklassen ändern sich ebenfalls. Während rund 9,4 Millionen Autofahrer schlechter eingestuft werden, gibt es für 4,7 Millionen eine bessere Einstufung.
Eigentümer von Wohnwagen und -mobilen müssen bis zum 19. Juni 2025 die Flüssiggas-Anlagen ihrer Fahrzeuge überprüfen lassen. Ab dann ist die Überprüfung verpflichtend, der Nachweis muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Motorradfahrer dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch Zweiräder erstzulassen, die mindestens die Bedingungen für die Euro-Norm 5+ erfüllen.
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