Trotz Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingen: „Keine Pflicht zur Abgabe des Fingerabdrucks“, sagt Ermittler
Nach Medien-Berichten über Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingen in Niedersachsen sind weitere Details bekannt geworden. Der Dreistigkeit der Täter stehen aber offenbar hilflose Behörden gegenüber. Zwar konnten Sozialbetrüger von der Sonderkommission Zentrale Ermittlungen (Soko Zerm) aufgedeckt werden. Doch könne man ihrer nicht habhaft werden, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die Asylbewerber sind nicht einmal dazu verpflichtet ihre Fingerabdrücke abzugeben, so die Soko Zerm. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).
Einer der Täter nutze seine Anonymität um mehrfach abzukassieren. Er hatte sich unter falschem Namen 12 Mal registriert. Später stattete er niedersächsischen Orten von der Nordseeküste bis in das südniedersächsische Bergland nacheinander Besuche ab. Dabei strich er jeweils die 320 bis 350 Euro ein, die jeder Asylbewerber monatlich erhält. Mindestens 45.000 Euro betrage der Schaden in diesem Fall, so die Soko Zerm. Über Aktivitäten des Täters außerhalb Niedersachsens bzw. Deutschlands wurde nicht berichtet.
Zum Glück bemerkten Mitarbeiter der niedersächsischen Landesaufnahmebehörde Braunschweig Ähnlichkeiten von Personen in den Fotos von Registrierungen. Ein Vergleich erbrachte allein in Niedersachsen Sozialbetrug in 300 Fällen. Der Schaden beziffere sich auf mindestens 3 bis 5 Millionen Euro.
Keine kriminellen Strukturen
Ein Vernetzung der Täter scheint für die Ermittler wenig wahrscheinlich. Von größeren kriminellen Strukturen geht man bei der Soko Zerm derzeit nicht aus, wie ihr stellvertretender Leiter Haug Schalk gegenüber der FAZ sagt. Fast beschwichtigend klingt die Erläuterung Schalks, das beruhe “vermutlich auf Mund-zu-Mund-Propaganda“. Auf andere Möglichkeiten, wie die Verbreitung von Tricks in Sozialen Netzwerken, geht Schalk nicht ein.
Gleichzeitig scheinen der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen die Hände gebunden zu sein. “Für uns ist es schwierig ein Verfahren gegen jemanden zu führen, dessen Aufenthaltsort wir nicht kennen“, so Rechtsexpertin Julia Meyer. „Es ist zum einen erforderlich, dass wir den Beschuldigten rechtliches Gehör gewähren und im späteren Falle müsse eine Anklage zugestellt werden”, so Meyer von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Das ginge nicht, wenn man nicht wüsste, wo man denjenigen erreichen könne, sagt Meyer noch.
Termin zur Abgabe des Fingerabdrucks nicht verpflichtend
Mittlerweile habe man zumindest Leute in Untersuchungshaft gehabt, wie Ermittler Schalk berichtet. Außerdem sorge man dafür, dass die Verdächtigten die Sozialleistungen nicht mehr erhalten. Viele seien bereits in die Illegalität abgetaucht, weiß Schalk. Inzwischen würden die Asylbewerber deutlich umfassender biometrisch erfasst und der Datenaustausch zwischen den Behörden sei verbessert worden.
Zudem würden von Asylbewerbern, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise nach Deutschland kamen, seit längerem nachträglich die Fingerabdrücke genommen. Die Termine seien allerdings auf freiwilliger Basis. Man könne sich den Terminen auch entziehen, so Schalk laut FAZ.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion