Trotz Legalisierung: Cannabisverbot für Bundeswehr soll weiterhin gelten
Die Debatte um die Cannabislegalisierung reißt nicht ab. Während über die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes heiß diskutiert wird, sorgt jetzt ein weiterer Aspekt für Wirbel: Streitkräfte sind in dem Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis ausdrücklich ausgeschlossen.
In dem Gesetzentwurf heißt es: „Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen in Bezug auf den Besitz und den Konsum von Cannabis aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt.“
Laut Betäubungsmittelgesetz macht sich ein Soldat strafbar, wenn er unbefugt Betäubungsmittel herstellt, erwirbt, besitzt oder abgibt – egal, ob innerhalb oder außerhalb des Dienstes. Hierüber werden Soldaten im Rahmen einer „aktenkundigen Belehrung“ ausdrücklich informiert. Dies gilt sowohl für Drogen wie Ecstasy als auch für das aus Cannabis gewonnene Haschisch und Marihuana. Bei Verstoß müssen Soldaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.
Der Verein „Liberale Soldaten und Veteranen“ setzt sich dafür ein, dass ähnlich wie bei Tabak oder Alkohol ein „gemäßigter und verantwortungsvoller Konsum von Cannabis“ auch für Angehörige der Streitkräfte möglich ist. Dazu brauche es klare Regeln im Vorfeld der Legalisierung.
„Für uns ist klar, dass die sichere Ausübung des Dienstes ausschließlich bei vollem Bewusstsein über Körper und Geist funktionieren kann. Egal ob Alkohol, Cannabis oder andere Rauschmittel – selbstverschuldete Dienstuntauglichkeit ist immer disziplinarisch zu ahnden“, heißt es in einer Presseerklärung des Vereins vom 11. Dezember 2022.
Klare Regeln für Cannabis
Auch als Passivkonsument von Cannabis könne es neben der Geruchsbelästigung zu körperlichen Einschränkungen kommen. Daher sollen für die Streitkräfte grundsätzliche Einschränkungen getroffen werden. Hierzu schlagen die „Liberalen Soldaten und Veteranen“ folgende Regelungen vor:
Kein Konsum von Cannabisprodukten (Rauchen, Inhalieren, Essen, Trinken usw.)
- während des Dienstes oder mindestens acht Stunden davor
- in Liegenschaften, Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen oder Booten der Bundeswehr, unabhängig davon, ob innerhalb oder außerhalb des Dienstes
- während Übungen oder Einsätzen im In- und Ausland
- 24 Stunden z. B. vor Umgang mit Waffen, Sprengmitteln, Waffensystemen, geschützten bzw. Sonderfahrzeugen, Gefahrstoffen, Selbst- und Brandschutzausrüstung, anderer (militärischer) Spezialausrüstung, Verschlusssachen, Arbeit an/mit Patienten oder vor Dienst mit besonderer Außenwirkung (z. B. Protokolldienst)
Für darüber hinausgehende besonders fordernde Tätigkeiten, etwa Fallschirmspringen, Tauchen, fliegerischer Dienst oder Fluglotsendienst sollen nach Ansicht des Vereins strengere Grenzen gesetzt werden können, soweit sie medizinisch notwendig oder aus Gründen des Arbeitsschutzes sinnvoll und erforderlich sind.
Auch wenn der Gesetzgeber eigene Pflanzen im privaten Raum erlaubt, sollen Cannabisplantagen in Gebäuden und auf dem Gelände der Liegenschaften jedoch nicht zulässig sein.
Verantwortlicher Umgang mit Cannabis
„Wie andere legale Substanzen auch, birgt Cannabis ein deutliches Suchtpotenzial“, heißt es weiter von dem Verein. Im Sinne der Pflicht zur Gesunderhaltung hält er regelmäßige Unterredungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln mit Truppen- und Amtsärzten für sinnvoll, bei der Bundeswehr etwa im Rahmen von Weiterbildungen, sanitätsdienstlicher Ausbildung oder Tauglichkeitsuntersuchungen.
„Die Ermöglichung des Cannabiskonsums für Angehörige der Bundeswehr sollte zudem wissenschaftlich begleitet werden“, so die „Liberalen Soldaten und Veteranen“. Ein verantwortungsvoller Konsum könne nur erreicht werden, wenn mit zielgruppengerechten Aufklärungs- und Präventionskampagnen ein Missbrauch reduziert beziehungsweise vermieden wird.
Spätestens mit der Legalisierung von Cannabis für Privatpersonen dürfe der Nachweis von Cannabinoiden wie THC oder deren Abbauprodukten im Urin, Blut oder den Haaren bei der „Musterung“ laut dem Verein kein grundsätzliches Ausschlusskriterium mehr darstellen. Lediglich wenn psychische Beeinträchtigungen auf einen nicht-verantwortungsvollen Cannabiskonsum hinweisen würden, seien potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu einer Nachuntersuchung zu laden oder im Ausnahmefall abzulehnen.
Ein genauer Termin, wann über das Cannabisgesetz im Bundestag abgestimmt wird, steht noch nicht fest. Nach der Sommerpause startet das Parlament am 5. September in die nächste Sitzung.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion