Trotz 10.000 eigenen Juristen: Ministerien geben 30 Millionen für externe Rechtsanwälte aus
Die Ministerien der Ampel-Koalition haben seit Beginn der Legislaturperiode rund 30 Millionen Euro für externe Rechtsanwaltskanzleien ausgegeben. Dabei geht es beispielsweise um die Erstellung von Gutachten, Analysen, juristische Prüfungen oder Beratungen.
Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, hervor, die dpa vorliegt.
Wirtschaftsministerium gibt am meisten aus
Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2021 bis 8. April dieses Jahres. Die Ministerien der Vorgängerregierung der damaligen Kanzlerin Angela Merkel hatten in einem vergleichbaren Zeitraum mehr Geld für externe juristische Beratung ausgegeben.
Mit rund 16,5 Millionen Euro schlug bisher mehr als die Hälfte der Beratungskosten der Ampel-Ministerien beim Wirtschaftsressort von Robert Habeck (Grüne) zu Buche.
Dahinter folgen das Bundesverkehrsministerium mit rund 5,4 Millionen und das Bundesgesundheitsministerium mit rund 3 Millionen Euro.
Die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte rund zweieinhalb Jahre nach Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2020 etwa 35 Millionen Euro für externen juristischen Sachverstand ausgegeben, wie eine FDP-Anfrage ergeben hatte.
Spitzenreiter bei den Ausgaben war damals das Bundesverkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer mit 16,9 Millionen Euro vor dem Bundesverteidigungsministerium (5,3) und dem Bundesinnenministerium (4).
Mehr als 10.000 Juristen in Ministerien und Behörden
Die Ministerien und deren nachgeordnete Behörden beschäftigen der Antwort zufolge selbst mehr als 10.000 Juristen.
Brandner sagte, angesichts dieser Zahl sei es „bemerkenswert, dass viele Millionen Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der Bundesregierung sicherzustellen“.
Das Innenministerium wies in seiner Antwort darauf hin, „dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist“. Die Prüfung obliege dem jeweiligen Bundesministerium selbst. (dpa/red)
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