Trinkgelder bei Kreuzfahrten müssen freiwillig bleiben
Kreuzfahrtanbieter dürfen nicht automatisch Trinkgelder von ihren Kunden einziehen. Damit entschied das Landgericht Koblenz im Sinne der klagenden Verbraucherschützer, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte.
Verbraucher müssen einem Trinkgeld demnach ausdrücklich zustimmen. Die Rechtsreferentin des vzbv, Kerstin Hoppe, erklärte, in der Kreuzfahrtbranche sei es „gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen“. Dem sei nun eine Grenze gesetzt.
Zehn Euro pro Nacht und Person hatte der beklagte Kreuzfahrtanbieter automatisch von den Bordkonten seiner Kunden abgebucht. Er hatte das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Trinkgeldempfehlung“ bezeichnet. Die Zahlung konnten die Reisenden an der Rezeption kürzen oder streichen.
Laut dem Urteil verstieß der Reiseanbieter damit gegen das Gesetz, denn „über die Hauptleistung hinausgehende Zahlungen“ könne ein Verbraucher nur ausdrücklich autorisieren. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion