Beratungen im Bundestag: Regierungsbefragung, Dieselfahrverbote, Gedenktag 17. Juni 1953

Am 17. Juni startet der Bundestag um 13 Uhr in seine neue Sitzungswoche. Von Mittwoch bis Freitag stehen unterschiedliche Themen zur Debatte: die Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit, Coronahilfen für Selbstständige, Tierwohl, Ahndung volksverhetzenden Gedankenguts und Kinderpornografie, Bonpflicht, der Jahresbericht des Wehrbeauftragten, Aufhebung der Diesel-Fahrverbote, Kinderrechte und weiteres.
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Eine Bundestagsdebatte mit Sicherheitsabstand zwischen den Abgeordneten.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Von 15. Juni 2020

An insgesamt drei Sitzungstagen wird im Bundestag über verschiedene Gesetze und Vorlagen beraten. Die Themen im zeitlichen Überblick:

17. Juni: Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit und Corona-Hilfen

Die Beratungen beginnen mit dem SURE-Gewährleistungsgesetz der EU zur Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit, das bis Donnerstag abschließend beraten werden soll, hier Entwurf des Gesetzes. Das SURE-Gewährleistungsgesetz erlaubt es der EU, Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen. „Die Mitgliedstaaten können diese verwenden, um Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu finanzieren.“ Dies eröffne „nötige Spielräume“ für besonders betroffene Staaten.

Mit dem Punkt (1) soll das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt werden, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 6 383 820 000 Euro zur Absicherung der Kredite der Europäischen Union zu übernehmen, die diese zur Finanzierung von Darlehen an Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 159 vom 20. 5. 2020, S. 1) ausgibt.

Um 13:05 Uhr stellt sich Bundeskanzleramts-Chef Helge Braun den Fragen der Abgeordneten. Es folgt eine Allgemeine Fragestunde.

Ab 15:10 Uhr folgt eine Debatte zum Anlass des nationalen Gedenktages an den Volkaufstand in der DDR 1953.

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 gilt als der erste öffentliche Massenprotest im Machtbereich der Sowjetunion nach 1945. Etwa eine Million Menschen gingen damals in Ost-Berlin und mehr als 700 anderen Orten in der DDR für bessere Lebensbedingungen, Demokratie, Freiheit und die deutsche Einheit auf die Straße. Nur mit Hilfe sowjetischer Truppen gelang es dem SED-Regime, den Aufstand niederzuschlagen.

Dabei wurden 50 Menschen getötet, Hunderte schwer verletzt, Tausende anschließend zu häufig mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Bis zur Wiedervereinigung 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik gesetzlicher Feiertag, seither wird er als Gedenktag begangen.

Hier der Livestream:

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Ab 17:05 Uhr debattiert der Bundestag über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Zusätzliche Corona-Hilfen und Sonderprogramm für besonders betroffene Branchen“.

Weiterhin steht ein Antrag der Grünen auf dem Plan, mit dem Nachbesserungen bei den Corona-Soforthilfen für Selbstständige gefordert wird. Die Grünen wollen erreichen, dass von den vorgesehenen Geldern mindestens ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann.

18. Juni: Tierwohl, EU-Haushalt, Contergan, Pharmazeutische Forschung

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag neben der Wahl für die Bundesverfassungsgerichts-Vizepräsidentschaft unter anderem ab 10.10 Uhr mit dem Tierwohl.

Ab 12:20 Uhr wird über zwei Anträge der Opposition zum EU-Haushalt 2021 bis 2027 debattiert. So hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Europa ist es wert – Für einen solidarischen und ökologischen EU-Haushalt 2021-2027“ vorgelegt. Der Antrag der AfD lautet „Ein EU-Haushalt ohne Sanktionsmechanismen gegen souveräne Mitgliedstaaten“. Für die Aussprache steht eine Stunde zur Verfügung. Beide Vorlagen sollen im Anschluss in den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden.

Ab 16:40 Uhr dreht sich alles um die Ansprüche auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz. Bislang werden für rund 2.600 thalidomidgeschädigte Leistungsberechtigte jährlich 30 Millionen Euro bereitgestellt. Gemäß Paragraf 12 Absatz 1 Conterganstiftungsgesetz werden die Leistungen nur an Menschen gewährt, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Firma Grünenthal GmbH (früher Chemie Grünenthal GmbH) in Verbindung gebracht werden können. Inzwischen sei der Nachweis wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch schwer möglich. Daher bestehe Regelungsbedarf für einen grundsätzlichen Fortbestand einmal anerkannter Leistungsansprüche.

Um 17:15 Uhr befasst sich der Bundestag erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pharmazeutische Forschung und Entwicklung in Deutschland national verankert und krisenfest machen“. Nach einer Aussprache im Plenum soll die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden.

Begriffsmodernisierung im Strafgesetz

Ab 17:50 Uhr geht es um die Ahndung volksverhetzenden Gedankenguts und Kinderpornografie. In erster Lesung wird einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den Paragrafen 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuchs bei Handlungen im Ausland beraten. Dabei sollen unter anderem in Paragraf 20 Strafgesetzbuch  die Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ ersetzt werden durch „Intelligenzminderung“ und „Störung“. Demnach würde die Regelung wie folgt gefasst:

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Intelligenzminderung (früher: Schwachsinn) oder einer schweren anderen seelischen Störung (früher: Abartigkeit) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Als letzter Tagesordnungspunkt wird am 166. Sitzungstag (18.6.) ab 18:25 Uhr über die Bonpflicht gesprochen. Die FDP legte dazu einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker vor.

Als Begründung führt die Partei an, dass die eingeführte Belegausgabepflicht im Handel zu einer erheblichen Zunahme von Abfall führe, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar sei. „Gerade die Nutzung von sogenanntem Thermopapier, das Bisphenol A bzw. nach dessen Verbot die Alternativen Bisphenol F oder S enthält ist auch unter Gesundheitsaspekten bedenklich“, heißt es in dem Antrag. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.

19. Juni 2020: Jahresbericht des Wehrbeauftragten, Diesel-Fahrverbote aufheben, Kinderrechte, Corona-Hilfen

Am Freitag, dem 19. Juni 2020, wird um 9:00 Uhr der Jahresbericht des Wehrbeauftragten für 2019 vorgelegt. Dabei geht es um Personallücken, materielle Mangelwirtschaft und bürokratische Überorganisation.

Ab 10:15 Uhr befasst sich der Bundestag mit dem AfD-Antrag „Diesel-Fahrverbote sofort und vollständig aufheben – Wissenschaftliche Neuprüfung von Ursachen der Stickoxidbelastung in deutschen Innenstädten“.

Die Kinderrechte stehen ab 11:55 Uhr im Fokus der Abgeordneten. Der Antrag der Linken beinhaltet, einen „Kindergipfel“ durchzuführen und den Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Rechte von Kindern in der Corona-Krise schützen“ kritisiert, dass die Debatten der vergangenen Wochen zu Lockerungsmaßnahmen „sehr stark aus der Perspektive von Erwachsenen geführt“ worden seien. Dabei hätten alle Maßnahmen eine direkte und manchmal massive Auswirkung auf Kinder. In dem umfangreichen Antrag geht es unter anderem darum, dass kein Kind von digitalem Lernen ausgeschlossen werden dürfe und dass die besondere Perspektive von Kindern in dem bundesweiten Pandemieplan von Anfang an zu berücksichtigen sei.

Weiter geht es mit einer Debatte zu Coronahilfen für Entwicklungsländer in Milliardenhöhe, einem FDP-Antrag „Für eine Europäische Wasserstoffunion“ sowie der Rettung deutscher Werften.

Geschlechtsbestimmung per Willenserklärung ab dem Alter von 14 Jahren

Das Ende der Sitzungswoche bildet das „Transsexuellengesetz“. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bemängelt, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“.

Die Fraktion schlägt in einem Gesetzentwurf vor, dass jede Person gegenüber dem Standesamt erklären könne, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in Paragraf 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder im Personenstandsgesetz gestrichen werden soll.

Mädchen oder Jungen könnten nach Willen der Fraktion im Alter ab 14 Jahren eine entsprechende Erklärung ohne elterliche Einwilligung abgeben.

Weiter heißt es: „Für eine Person, die geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur ihr gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben. Verweigert der gesetzliche Vertreter die Abgabe der vom Kind gewünschten Erklärung, so ersetzt das Familiengericht die Erklärungsabgabe, wenn die Änderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.“ Eine erneute Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung könne frühestens ein Jahr ab Rechtskraft der vorangegangenen Erklärung abgegeben werden.

Hier die komplette Tagesordnung der Bundestagswoche.



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