Tom Lausen: BKK ProVita wollte Datenherausgabe verweigern

Die Betriebskrankenkasse BKK ProVita hat versucht, Datenmaterial über mögliche COVID-19-Impfnebenwirkungen bundesweit zurückzuhalten. Man wolle „mögliche politische Friktionen abwenden", hieß es in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband.
Datenanalyst Tom Lausen war per Videoschalte im Dresdeneer Landtag zu Gast.
Der Datenanalyst Tom Lausen war am 16. Januar per Videoschalte im Dresdner Landtag zu Gast.Foto: Screenshot Sächsicher Landtag
Von 17. Januar 2023

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Die Krankenkasse BKK ProVita hat versucht, deutschlandweit die Herausgabe von Datenmaterial über mögliche COVID-19-Impfnebenwirkungen zu verhindern. Das hat der Datenanalyst, Publizist und Journalist Tom Lausen offen gelegt. Er sprach gegenüber Epoch Times vom Versuch eines „konzentrierten Mauerns“.

Am 16. Januar war Lausen anlässlich einer Anhörung zum Thema „Mut zur Wahrheit! Gesundheitliche Schäden durch COVID-Impfungen vollumfänglich erfassen und Betroffene unterstützen“ als Sachkundiger eingeladen worden, um per Videokonferenz vor dem Sächsischen Landtag über seine Erkenntnisse zu sprechen, die er im Verlauf der vergangenen Monate aus Datenanalysen zu potenziellen Impfnebenwirkungen gewonnen hatte.

Verdacht auf Millionen Impfnebenwirkungen

Lausen war unter anderem im Februar 2022 in Erscheinung getreten, als er im Auftrag der Krankenkasse BKK ProVita auf Grundlage von deren Datenbasis hochgerechnet hatte, dass schon im Laufe des Jahres 2021 möglicherweise über 2,5 Millionen Nebenwirkungen unbekannter Schwere bei Corona-Geimpften in Deutschland aufgetreten sein könnten.

Die offiziellen Daten legten eine starke Untererfassung nahe. Das bestätigte damals auch Lausens Auftraggeber, BKK ProVita-Vorstand Andreas Schöfbeck, in einem Brief an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Womöglich gebe es zehnmal mehr Impfnebenwirkungen als offiziell zugegeben.

Lausen gegen BKK ProVita

Am 1. März 2022 wurde Schöfbeck von der BKK ProVita fristlos entlassen, noch bevor er seine Sicht der Dinge vor dem Paul-Ehrlich-Institut mündlich erläutern konnte. Lausen ließ daraufhin am 14. März über seinen Rechtsbeistand Strafanzeige gegen den BKK ProVita-Vorstand Walter Redl erstatten – wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung.

Der von Schöfbeck engagierte Lausen musste die BKK-ProVita-Daten, die er zu seiner Analyse verwendet hatte, vertragsgemäß „Datenschutz konform“ löschen. Was er nach eigener Auskunft auch umgehend erledigte. Da diese Daten aus seiner Sicht aber brisante Zusammenhänge offengelegt hatten, versuchte Lausen, sie erneut über eine offizielle Anfrage in die Hand zu bekommen.

Also bat er die BKK ProVita am 15. August 2022, ihm bis zum 6. September die „Daten aller gesetzlich Krankenversicherten“ zuzuschicken, die 2021 – und falls vorhanden 2022 – eine „ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkungen erhalten“ hätten.

Konkret ging es um vier Datenanfragen zu den einschlägigen Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9. Lausen berief sich dabei auf die Auskunftspflicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

BKK ProVita nicht zur Auskunft bereit

Lausens Anfrage markierte den Beginn eines regen Schriftwechsels zwischen der BKK ProVita und dem GKV-Spitzenverband, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

Aus der Korrespondenz [PDF-Datei] geht klar hervor, dass die BKK ProVita bereits am 16. August keineswegs beabsichtigte, der Anfrage Lausens zu entsprechen. Die Krankenkasse verfolgte vielmehr ausdrücklich einen „Plan der ,Nicht-Herausgabe’“ und bat den GKV-Spitzenverband, sie dabei zu unterstützen.

Am 25. August fand nach Auskunft des GKV-Spitzenverbands ein „kurzer (Video-) Meetingtermin“ zwischen Vertretern der BKK ProVita und dem GKV-Spitzenverband statt.

Am 31. August schrieb ein Mitarbeiter vom Leitungsteam des BKK-ProVita-Vorstandsbüros, Abteilung „Recht und Politik“, an den GKV-Spitzenverband, dass er bereits eine entsprechende „Anfrage bei der AOK [y] platziert“ habe und Kontakt mit der TK (Techniker Krankenkasse) aufnehmen werde. Die TK zeigte sich kurz darauf gegenüber dem GKV-Spitzenverband gesprächsbereit.

Bereits am nächsten Tag, dem 1. September, wandte sich die BKK ProVita erneut an den GKV-Spitzenverband, um ihre ablehnende Haltung zu bekräftigen. Man werde die Weigerung zur Datenherausgabe wohl damit begründen, keine „Informationsbeschaffungspflicht“ zu haben, so die Taktik. Die Rückmeldung der inzwischen kontaktierten AOK werde Mitte September erwartet.

Am 13. und am 16. September schrieb die BKK ProVita an den GKV-Spitzenverband, dass ihr früherer Vorstand Andreas Schöfbeck auch „seines Amtes enthoben“ worden sei, weil er Ende Februar 2022 bei einem Interview in der Zeitung „Welt“ versucht habe, mithilfe von Lausen „in die damalige Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht einzugreifen und eine solche zu Fall zu bringen“. Lausen selbst habe allerdings bereits mitgeteilt, auch andere Krankenkassen nach den Daten zu fragen, gab die BKK ProVita zu bedenken. Weiter heißt es in dem Brief:

„Wenn dem so ist und diese Anfragen so oder ähnlich GKV-weit erfolgen und jedenfalls teilweise auch beantwortet werden, ist es auf Grund der gesellschaftlichen und insbesondere politischen Dimension dieses Themas aus unserer Sicht absolut erforderlich zu erwägen, ob nicht ein abgestimmtes Vorgehen in der GKV erfolgen sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die GKV aktuell gegenüber dem BMG [Bundesgesundheitsministerium, Anm. d. Autors] bereit erklärt hat, die Versicherten über die zweite Corona-Auffrischungsimpfung zu informieren.“

„Mögliche politische Friktionen abwenden“

Die BKK ProVita bat den GKV-Spitzenverband, „dies zu prüfen“, „um mögliche politische Friktionen abzuwenden“. Auch der BKK-Dachverband sei über dieses Schreiben informiert worden, betonte der oder die Verfasserin des Briefs.

Am 27. September informierte die BKK ProVita den GKV-Spitzenverband darüber, dass wohl sämtliche AOKen von Tom Lausen oder „einer MdB der AfD“ um Datenherausgabe gebeten worden seien. Die BKK ProVita werde jedenfalls „nichts herausgeben“. Am 19. Oktober fand eine öffentliche Verwaltungsratssitzung der BKK ProVita statt, in der es auch um Lausens Datenanfrage ging.

Lausen erwirkt Korrespondenz-Freigabe

Nachdem Lausen davon erfahren hatte, stellte er am 9. November über das Portal „fragdenstaat.de“ beim GKV-Spitzenverband eine neue Anfrage. Jetzt aber ging es ihm weniger um Datensätze zu möglichen Impfnebenwirkungen, sondern um die Termine, Teilnehmer und Inhalte des gesamten Austausches zwischen BKK ProVita und dem GKV-Spitzenverband, was seine bisherigen Anfragen anbelangte.

Der Stabsbereich Justiziariat des GKV-Spitzenverbands reagierte am 17. November mit einem Brief an Lausen, in dem der Datenanalyst aufgefordert wurde, seinen Antrag zu begründen, denn immerhin könnten ja auch „Daten Dritter“ betroffen sein.

Lausen kam der Bitte am 22. November nach: „Ich bin in dieser Anfrage direkt Betroffener“, schrieb Lausen. „Über mich wurde in diesem Zusammenhang gesprochen. Ferner über meine IFG Anfrage. y…] Das öffentliche Interesse in dieser Frage liegt nahe. Die neu eingeführten COVID-19-Impfstoffe sind mit vielen Unbekannten und Risiken in den Markt zugelassen worden. Damit hat die Zulassungsbehörde eine Gefahr geschaffen. Wer eine Gefahr schafft, hat die Pflicht, die daraus entstehenden Nebenwirkungen und Schäden zu überwachen. Ob diese Überwachung behindert wird, könnte durch die Gespräche zwischen BKK ProVita und dem GKV Spitzenverband aufgedeckt werden. Diese Informationen ist deshalb von ausserordentlichen [sic] öffentlichen Interesse.“

Der GKV-Spitzenverband versprach Lausen am 29. November gemäß Paragraph 8 IFG, „die betroffenen Krankenkassen und Personen um Stellungnahme innerhalb eines Monats“ zu bitten. Man werde „unaufgefordert“ auf sein Anliegen zurückkommen. Doch es dauerte schließlich bis zum 13. Januar 2023, bevor Lausen nach einer weiteren Anfrage endlich die Korrespondenz in den Händen hielt. So weit der Stand der Dinge, wie er auch bei „fragdenstaat.de“ dokumentiert ist.

KBV-Daten lassen Fragen offen

In der Zwischenzeit war es Lausen und Martin Sichert, dem gesundheitspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, doch noch gelungen, via „fragdenstaat.de“ in den Besitz von Impfnebenwirkungsdaten zu gelangen – diesmal sogar auf Grundlage der Datensätze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Am 12. Dezember 2022 legte Lausen im Rahmen einer Pressekonferenz auf Einladung der AfD-Bundestagsfraktion Zahlen vor, die einen massiven Anstieg von bestimmten Krankheitsbildern und „plötzlicher und unerwarteter Todesfälle“ seit dem ersten Quartal 2021 belegten. Seitdem schwelt ein Expertenstreit um die Qualität der Datenbasis und um die möglichen Ursachen.

Der Bremer Risiko-Experte Prof. Werner Bergholz stärkte in einem „NuoViso“-Interview erst kürzlich dem Datenanalysten Lausen den Rücken und stellte den Behörden in Deutschland ein vernichtendes Zeugnis aus.

Gegenwind von KBV und Zi

Die KBV, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und das Paul-Ehrlich-Institut sehen die Sache völlig anders. „Die Aufregung um möglicherweise gestiegene Todesfälle 2021 entbehrt jeder Grundlage“, schrieb der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried in einer Pressemitteilung vom 13. Dezember.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte in einer Pressemitteilung vom selben Tag: „Aufgrund der von der KBV an die AfD übermittelten Abrechnungsdaten bzw. ICD-10-Codes lassen sich keine Kausalzusammenhänge zwischen COVID-19-Schutzimpfungen und Todesfällen herstellen“. Die KBV gehe davon aus, „dass es sich bei der dargestellten Zunahme der Todesfälle in den Quartalen I-IV 2021 und Quartal I 2022 größtenteils um eine pandemiebedingte Übersterblichkeit“ handele. „Ohne die Impfung wäre die Übersterblichkeit wahrscheinlich weit höher gewesen.“

Untererfassung von Nebenwirkungen offiziell anerkannt

Am 8. Juni 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch aufgrund der Expertise von Tom Lausen eingeräumt, dass nicht alle Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung von den Behörden erfasst würden. Unstrittig sei, dass eine Untererfassung existiere.

Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass ein Pfizer-Vorstandsmitglied den Social-Media-Dienst „Twitter“ gedrängt hatte, kritische Beiträge über COVID-Impfungen beziehungsweise deren Nebenwirkungen zu zensieren.



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