Tödlicher Zellenbrand: Opposition will Minister-Ablösung – NRW-Justizministerium weißt Vorwürfe zurück
Nach dem Tod eines zu Unrecht inhaftierten Syrers bei einem Brand in der JVA Kleve wächst der Druck auf den nordrhein-westfälischen Justizminister. Ende September war ein 26-Jähriger, der aufgrund einer Verwechselung wochenlang im Gefängnis saß, bei einem Zellenbrand gestorben. Die Behörden hatten zunächst mitgeteilt, dass der Mann den Brand selbst gelegt habe, um Selbstmord zu begehen. Auch habe es keinen Notruf aus der Zelle gegeben. Nach Informationen des WDR soll aber nun in einem internen Bericht des Justizministeriums die Rede davon sein, dass die Gegensprechanlage der Zelle doch betätigt worden sei.
„Wir wissen, dass im Haftraum des syrischen Staatsangehörigen eine Gegensprechanlage installiert war und ist. Wir prüfen im Rahmen unserer Ermittlungen, ob, wann und durch wen diese Gegensprechanlage benutzt wurde und gegebenenfalls, wenn dies so war, durch wen deaktiviert wurde. All das ist Gegenstand unserer Ermittlungen“, sagte Oberstaatsanwalt Günter Neifer Reuters TV am Freitag in Moers.
Gegen insgesamt sechs Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Kleve sei zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung eingeleitet worden. „Wir prüfen, was da schiefgelaufen sein kann im Zusammenhang mit der Inhaftierung und Festnahme des syrischen Staatsangehörigen, ob und wenn ja durch wen Fehler begangen wurden, um es schließlich dann auch strafrechtlich bewerten zu können“, erklärte Neifer.
„Daneben haben wir ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen eine Person aus dem medizinischen Bereich der Justizvollzugsanstalt Kleve. Wir haben Hinweise dafür, dass über den Gesundheitszustand des syrischen Staatsangehörigen Erkenntnisse vorlagen und diese Erkenntnisse pflichtwidrig nicht weitergegeben worden sind an Stellen, die über die Anordnung beziehungsweise Aufhebung von Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden hatten, beispielsweise die besondere Bobachtung von Gefangenen.“
Opposition will Minister-Ablösung
Unterdessen hat die nordrhein-westfälische SPD den Rücktritt von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gefordert. Die Ereignisse zeigten im Wesentlichen, dass die Landesregierung und der Justizminister nicht gewillt seien, den Fall lückenlos aufzuklären, kritisierte der SPD-Fraktionsvize im NRW-Landtag Sven Wolf. „Ich habe sehr große Zweifel daran, dass Minister Biesenbach dafür geeignet ist, das alles aufzuklären.
Die Landesregierung gefährdet hier massiv das Vertrauen in den Rechtsstaat, das in Nordrhein-Westfalen momentan sowieso stark strapaziert ist. Und daher fordere ich von Minister Biesenbach, die politische Verantwortung zu übernehmen, und daher fordere ich Minister Biesenbach zum Rücktritt auf“, sagte Wolf.
Nun weist das NRW-Justizministerium Vorwürfe im Fall der JVA Kleve zurück.
„Das Ministerium hat von Anfang an sehr offen und transparent den Sachstand mitgeteilt, den es selber hatte aufgrund der Berichtslage der Staatsanwaltschaft und der Berichtslage der Justizvollzugsanstalt. Das ist ein laufendes Verfahren, in dem sich immer neue Erkenntnisse ergeben können und eben auch ein alter Sachstand als überholt darstellen kann“, sagte Marcus Strunk, Sprecher des NRW-Justizministeriums.
„Die Landesregierung hat dem Parlament einen nichtöffentlichen Bericht vorgelegt und über weitere Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kleve berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Ministerium ausdrücklich gebeten, dass die Inhalte dieses Berichts nicht öffentlich bekanntwerden, um Ermittlungshandlungen nicht zu gefährden, deswegen hatten wir dem Parlament einen nichtöffentlichen Bericht vorgelegt“, rechtfertigte der Sprecher des NRW-Justizministeriums, Marcus Strunk, das Vorgehen.
Das Ministerium habe sich daran gehalten, andere offensichtlich nicht, sagte er.
„Die Vorwürfe gegen den Minister, gegen das Ministerium sind falsch“, betonte Strunk.
„Wir haben hier immer die Ergebnisse auf den Tisch gelegt. Wir hatten auch auf die Fragen, die uns gestellt worden sind, und wir werden auch weiter aufklären. In der Sache aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und den jeweiligen Ermittlungsstand auch mitteilen muss, der dann öffentlich bekanntgegeben werden kann.“
(reuters)
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