Tödlicher Streit nach Fußballspiel: Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung
Zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung hat das Landgericht Frankfurt einen 17-Jährigen verurteilt, der bei einem Streit im Verlauf eines internationalen Fußball-Jugendturniers einen 15 Jahre alten Gegenspieler mit einem Schlag gegen den Kopf tödlich verletzt hatte. Die Tragödie ereignete sich an Pfingsten des vergangenen Jahres.
Angeklagter saß neun Monate in U-Haft
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 16 war, saß seither wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Der junge Marokkaner trainiert laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ, Bezahlschranke) im „Performance Programm“ beim französischen Erstligisten FC Metz. Seine Eltern leben in ihrer Heimat.
Den Fall verhandelte die Jugendkammer seit Ende Januar unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grund war das Alter des jungen Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 17-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor, schreibt die „Welt“.
Bei dem Fußballspiel zwischen dem FC Metz und dem JFC Berlin war es demnach zu einer Rudelbildung gekommen. Nach Spielende soll der junge Marokkaner dem 15-jährigen Paul P. erst gegen das Schienbein getreten und dessen Oberkörper mit Faustschlägen traktiert haben. Dann soll er – so die Anklage weiter – dem Berliner Spieler gezielt mit der Faust gegen den Hals-/Wangenbereich geschlagen haben.
Opfer starb an den Folgen seiner schweren Hirnverletzungen
Paul P. brach zusammen und musste reanimiert werden. In einer Klinik kämpften Ärzte vergebens um das Leben des Jungen.
Damals teilte die Polizei mit: „Nachdem es am vergangenen Pfingstsonntag zu einer Schlägerei nach einem Fußballspiel im Rahmen eines internationalen Jugendturniers in Eckenheim gekommen war, ist der 15-jährige Geschädigte im Laufe des heutigen Tages an den Folgen seiner schweren Hirnverletzungen im Krankenhaus verstorben.“
Laut „Bild“ war das Opfer drei Tage nach dem Vorfall für hirntot erklärt worden und verstorben. Die Eltern entschieden sich dafür, die Organe ihres toten Kindes zur Spende freizugeben.
Gegenüber dem Haftrichter habe der mutmaßliche Täter ausgesagt, dass er sich an den Schlag nicht mehr erinnern könne. Zudem sprach er von einem „Durcheinander“. Vor Gericht habe der 17-Jährige „insbesondere sein Bedauern“ ausgedrückt, zitiert die Zeitung einen Gerichtssprecher.
Morddrohungen gegen Anwalt
Es sei ein sehr faires Verfahren gewesen, sagte der Verteidiger des 17-Jährigen, der Frankfurter Anwalt Dr. Dr. Shahram Iranbomy, im Gespräch mit Epoch Times. Trotz der schwierigen Umstände vor dem tragischen Hintergrund hätten die Richter des Landgerichts besonnen gearbeitet: „Sie haben sich viel Mühe gegeben, um die Wahrheit herauszufinden und am Ende ein gerechtes Urteil zu fällen.“ Das sei aufgrund der Brisanz nicht leicht gewesen. Iranbomy sprach unter anderem von massiven Drohungen gegen seine Person im Laufe des Verfahrens. So habe er unter anderem Morddrohungen erhalten.
Sein Mandant sei nun zwar frei, doch er selbst könne keine Zufriedenheit empfinden, „weil man für das Leben eines Menschen kaum eine angemessene Strafe festsetzen kann“. Zwar kann die Staatsanwaltschaft noch in Revision gehen, doch daran glaubt Iranbomy angesichts des Verfahrensverlaufs nicht.
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