Tödliche Amokfahrt: Gericht ordnet unbefristete Sicherungsverwahrung in Psychiatrie an

Gegen den Amokfahrer in Berlin, der mitten in einer Schulklasse raste, wurde jetzt ein Urteil gesprochen.
Polizei und Rettungsdienste sichern das Areal nach der Todesfahrt am Kurfürstendamm.
Polizei und Rettungsdienste sichern das Areal nach der Todesfahrt am Kurfürstendamm.Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times21. April 2023

Rund zehn Monate nach einer tödlichen Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm soll der 30-jährige Fahrer dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Landgericht in der Hauptstadt verurteilte Gor H. am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren, in dem es unter anderem um den Vorwurf des Mordes sowie 16 Fälle des versuchten Mordes ging. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie und ist deshalb schuldunfähig.

Nach Überzeugung des Gerichts war der Beschuldigte am 8. Juni 2022 mit seinem PKW von der Fahrbahn des Kurfürstendamms in Berlin-Charlottenburg auf den Gehweg gewechselt, um eine unbestimmte Vielzahl von Passanten zu verletzen. Eine Tötung habe er zumindest billigend in Kauf genommen, befinden die Richter.

Zu diesem Zeitpunkt habe sich dort auch eine Schulklasse aus Hessen befunden, erklärt das Gericht weiter. Das Fahrzeug des Beschuldigten habe dann unter anderem eine Lehrerin erfasst, mitgeschleift und schließlich überrollt. Aufgrund der erlittenen Verletzungen sei diese noch am Unfallort verstorben. Ein weiterer Lehrer und mehrere Schüler seien teils lebensgefährlich verletzt worden, heißt es weiter.

„Beschuldigter setzte ungebremst seine Fahrt fort“

Davon unbeirrt habe der Beschuldigte seine Fahrt ungebremst fortgesetzt und sei auf Höhe der Einmündung der Marburger Straße auf drei weitere Passanten mit Tötungsvorsatz zugefahren. Durch den Aufprall hätten auch diese teilweise schwere Verletzungen erlitten. Erst nach Durchbrechen einer Schaufensterscheibe sei das Fahrzeug in einem Geschäft zum Stehen gekommen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Beschuldigte bei der Begehung der Taten aufgrund einer sehr schwerwiegenden psychischen Erkrankung mindestens vermindert steuerungsfähig, nicht ausschließbar ist seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen.

Damit schloss sich das Gericht dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen an. Zudem ordnete das Gericht eine unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.

Bewährungsaussetzung oder Entlassung nicht absehbar

Aufgrund der besonders schwerwiegenden psychischen Erkrankung sei derzeit vollkommen unklar, ob und wann der Beschuldigte mit einer Bewährungsaussetzung oder gar Entlassung rechnen könne, erklärte der vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. (afp/er)



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