Thüringer Verfassungsschutzchef kritisiert Verschiebung von AfD-Einstufung

Stephan Kramer sieht die Verschiebung der Neubewertung der AfD als verkehrt und fatal an. Eine wehrhafte Demokratie müsse zeigen, dass sie es „ernst meint mit den eigenen Regeln“.
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Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD und Kanzlerkandidatin, spricht auf dem Bundesparteitag am 11. Januar 2025 in Riesa.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times13. Januar 2025

Der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat die Verschiebung der Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Zeit nach der Bundestagswahl als falsch bezeichnet.

Die Neutralitätspflicht des Bundesamts und die angebrachte Mäßigung im Wahlkampf seien aus seiner Sicht keine durchgreifenden Begründungen, sagte Kramer am Montag im Deutschlandfunk.

Ich halte das für verkehrt und fatal und eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage.“

Sollte die Partei als verfassungsfeindlich eingestuft werden, seien weitere Schritte möglich, sagte Kramer mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.

Ein Verbot der Partei würde zwar nicht zu einer Änderung der Einstellung der Menschen führen, räumte er in dem Interview ein. Eine wehrhafte Demokratie müsse aber zeigen, dass sie es „ernst meint mit den eigenen Regeln“.

Beim Bundesparteitag am Wochenende im sächsischen Riesa habe die AfD gezeigt, „dass jede Scheu gefallen ist“, so Kramer.

Thüringer Verfassungsschutz ohne parlamentarische Kontrolle

Stephan Kramer hatte der AfD bereits anlässlich der Ereignisse während der konstituierenden Sitzung des Landtags im September 2024 vorgeworfen, staatszersetzende Ziele zu verfolgen.

Mitte Mai verwahrte sich Kramer im „Deutschlandfunk“ gegen den AfD-Standpunkt, nach dem sein Landesamt politisch instrumentalisiert werde, um die AfD zu benachteiligen. Kramer erklärte damals, dass sein Landesamt ausschließlich bei Bedrohung der demokratischen Grundordnung aktiv werde.

Seitdem am 1. September 2024 bei der Landtagswahl alle bisherigen Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission, die der Verfassungsschutz im Blick hat, ihren Wiedereinzug in den Landtag verpasst hatten, arbeiten die Verfassungsschützer um Stephan Kramer unbeaufsichtigt weiter.

Medienberichten zufolge soll die Wahl neuer Kommissionsmitglieder nicht mehr stattfinden, da gemäß Thüringer Verfassung wegen der obligatorischen Zweidrittelmehrheit auch Stimmen der AfD gebraucht würden.

Mit 32 von 88 Sitzen im Landtag besitzt der AfD-Landesverband eine Sperrminorität. Die Partei könnte damit im Plenum bestimmte Gesetzesänderungen oder Wahlen blockieren, etwa die Wahl neuer Verfassungsrichter. Um das zu verhindern, plant der Bundesrat eine Grundgesetzänderung (PDF). (afp/red)



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