Thüringer Regierung muss AfD-Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied, dass nicht alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken geheim gehalten werden müssen.
Thüringens Verfassungsgericht hat zu der Landtagskrise eine einstweilige
Thüringens Verfassungsgericht hat zwei AfD-Abgeordneten teilweise Recht gegeben. Sie dürfen mehr über die Arbeit des Verfassungsschutzes erfahren, als die Landesregierung bereit war, zu sagen.Foto: Martin Schutt/dpa
Von 21. November 2024

Zwei AfD-Landtagsabgeordneten haben vom Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar teilweise Recht bekommen. Am Mittwoch urteilte dieser einstimmig, die Landesregierung habe das parlamentarische Fragerecht teilweise verletzt.

Weigerung nur teilweise gerechtfertigt

Die beiden Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann hatten die Landesregierung im Jahr 2022 nach Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes in sozialen Netzwerken gefragt. Sie wollten vor allem wissen, ob und in welchen Netzwerken und Chatgruppen der Verfassungsschutz eigene Konten und Gruppen betreibt. Die Landesregierung verweigerte die Antworten größtenteils und verwies auf den Geheimschutz.

Diese Weigerung war aber nur teilweise gerechtfertigt, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Detaillierte Angaben zu einzelnen Konten und Gruppen wie etwa ihre Namen mussten demnach nicht gemacht werden. Allgemeineres wie beispielsweise die Zahl der Konten sei aber nicht geheimhaltungsbedürftig, auch nicht ihre Aufteilung nach Phänomenbereichen wie Links- oder Rechtsextremismus.

In Bezug auf einzelne soziale Netzwerke habe die Landesregierung die Verweigerung von Antworten nicht ausreichend begründet, ergänzte das Gericht. Die Kläger hatten dazu neun Fragen gestellt. Sie wollten unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Fake-Accounts der Verfassungsschutz eingerichtet hatte, um vermeintlich rechtsextreme Chat-Gruppen zu überwachen.

Zu konkret muss es nicht werden

Wie der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (MDR) schreibt, ging es dabei um Chats seit 2015. Allgemeine Auskünfte – wie die Anzahl der beteiligten Beamten oder die der Fake-Accounts – hätte die Landesregierung geben müssen. Verfassungsgerichtspräsident Klaus von der Weiden begründete dies damit, dass sich aus diesen Auskünften keine Rückschlüsse darauf ziehen lassen, wo konkret der Verfassungsschutz im Internet aktiv ist. Die Landesregierung müsse aber nicht sagen, um welche Chats es sich konkret handelt, weil diese sonst enttarnt werden könnten.

Der Gerichtspräsident hob zudem die große Bedeutung des Auskunftsrechts von Abgeordneten gegenüber Landesregierung und -verwaltung hervor. Das diene der demokratischen Kontrolle.

Kläger Ringo Mühlmann zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Gerichts, wolle aber dennoch Antworten auf bisher nicht beantwortete Fragen. Detaillierte Auskünfte wolle er auch bei zukünftigen Anfragen einfordern. Einen Grund, sich zu beschränken, sehe er nicht: „Die Landesregierung kann mir ja sagen, wenn sie etwas aus Geheimschutzgründen nicht beantworten will.“

(Mit Material von Agenturen)



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